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Ampel für Cannabislegalisierung?

Common Sense

Well-known member
Der Text stammt aber anscheinend aus einer Pressemeldung des BMG,
... genauer gesagt aus der Pressemeldung zum Eckpunktepapier April 2023. Danach ist noch viel passiert. Habe nachgeschaut, weil eine aktuelle Stellungnahme oder Presseerklärung zum verabschiedeten Gesetz hätte es noch einmal belastbarer gemacht.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
... genauer gesagt aus der Pressemeldung zum Eckpunktepapier April 2023. Danach ist noch viel passiert. Habe nachgeschaut, weil eine aktuelle Stellungnahme oder Presseerklärung zum verabschiedeten Gesetz hätte es noch einmal belastbarer gemacht.
Hab auch eben geschaut. Das was du gedropt hast ist nur die Begriffserklärung, was eben alles unter Cannabis zählt , aber zur Handhabe finde ich nichts spezifisches.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Die Begriffsbestimmung ist aber §1 des Gesetzes. Das ist schon entscheidend, was überhaupt als Cannabis gezählt wird.



Wie kommst Du darauf?
Weil laut Begriffserklärung auch Stecker zu Cannabis zählen. Was eben quatsch ist, weil ja der Handel mit diesen legal ist. Wie gesagt, das einzig logische wäre zwischen blühenden Pflanzen und Vermehrungsmaterial zu unterscheiden. Alles andere macht für mich keinen Sinn.
 

BongBert

Well-known member
Veteran
Aber Spaß beiseite
Und ernst komm her. Wo sind denn deine belege für deine Aussagen, die du anzweifelst? Bis auf viel blablabla kam da mal null. So wirklich, NULL.
Ich habe deswegen Quatsch geschrieben, weil es eben Quatsch ist und dann nenne ich as auch so.
Na, wenn du das sagst, muss es ja stimmen, nicht wahr? :ROFLMAO:
Der Grubwinkler
Genau auf diesen beziehe ich mich, und die Infos wo ich stand damals hatte. Aber schon klar, er weiß es halt nicht, hat auch keine ahnung, diese arme Laie Grubwinkler. Aber der Fachanwalt für IT- & Strafrecht welchen du da ranziehst weiß es natürlich besser. In den Paar Worten in 3 Absätzen ist doch alles geklärt. NICHT.

Also, ball flach halten wenn man nur ahnungslos irgendein Müll daherlabert. Denn genau deine Aussagen sind das, was du anderen in den Schuhe schieben willst. Nachher kommste noch mit Fratzenfiebel Kommentaren um dein Murks zu untermauern, hm? Könnte ich mir doch glatt vorstellen! Bis auf Unterstellender Bullshit kommt von dir halt auch NULL was irgendwie Substanz hat.

Edith meint noch; ganz großes Tennis, einfach mal den ersten google link den er fand gedropt. Alter, dich kann man doch nicht mehr ernst nehmen.
 
Last edited:

BongBert

Well-known member
Veteran
Dem Gesetzgeber scheint doch eh alles scheiß egal. Leider ist hier aus diesem Urteil nicht ersichtlich auf die VIERTE Pflanze oder gar alle zur Blüte bestimmt waren, oder auf der Typ einfach nur Muttis im Zelt gehalten hat.

In diesem Sinne bin ich hier raus, kommt doch eh nichts bei rum hier.
 

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Common Sense

Well-known member
Hab auch eben geschaut. Das was du gedropt hast ist nur die Begriffserklärung, was eben alles unter Cannabis zählt , aber zur Handhabe finde ich nichts spezifisches.
Doch, das ist relevant, weil 3 Cannabispflanzen erlaubt sind. Daher ist wichtig was als Cannabispflanze zählt. Zur "Handhabe" (was immer man darunter versteht) steht in Gesetzestexten eher selten was.
Weil laut Begriffserklärung auch Stecker zu Cannabis zählen.
Eben genau nicht. Siehe mein Post #2139
§1 (7): Stecklinge sind Vermehrungsmaterial
§1 (8): Alles...bla bla... ist Cannabis mit Ausnahme von c) Vermehrungsmaterial

Daher: Stecklinge sind Vermehrungsmaterial und kein Cannabis

Ich sehe es ja wie Du, dass als Konsequenz herauskommt: die 3 Pflanzen Grenze bezieht sich nur auf blühende Pflanzen. Je öfter ich es lese, umso eindeutiger wird es. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe sieht es Grubwinkler genauso. Kann man sich darauf verlassen: nein.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Doch, das ist relevant, weil 3 Cannabispflanzen erlaubt sind. Daher ist wichtig was als Cannabispflanze zählt. Zur "Handhabe" (was immer man darunter versteht) steht in Gesetzestexten eher selten was.

Eben genau nicht. Siehe mein Post #2139
§1 (7): Stecklinge sind Vermehrungsmaterial
§1 (8): Alles...bla bla... ist Cannabis mit Ausnahme von c) Vermehrungsmaterial

Daher: Stecklinge sind Vermehrungsmaterial und kein Cannabis

Ich sehe es ja wie Du, dass als Konsequenz herauskommt: die 3 Pflanzen Grenze bezieht sich nur auf blühende Pflanzen. Je öfter ich es lese, umso eindeutiger wird es. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe sieht es Grubwinkler genauso. Kann man sich darauf verlassen: nein.
Dann weiß ich nicht warum wir hier diskutieren. Ich bin der Meinung, wie anfangs erwähnt, dass eben nur blühende Pflanzen als "Rauschgift" gewertet werden, auch wenn die Begriffserklärung Stecker unter Cannabis einordnet wird.

Vermehrungsmaterial sind eben auch Pflanzen in Erde, z.B. Mütter, oder eben Pflanzen in Vegi.
Eine Regelung die etwas anderes sagt ist nicht vorhanden.
 

Broggemann

Active member
Und ernst komm her. Wo sind denn deine belege für deine Aussagen, die du anzweifelst? Bis auf viel blablabla kam da mal null. So wirklich, NULL.

Auf die Thematik wurde hier ja bereits eingegangen.

Die "Fachjuristen" sind sich einzig und allein in dem Punkt uneinig, ab wann ein Steckling (von denen man unendlich viele besitzen darf) zu einer Cannabispflanze wird.

Demzufolge sind entweder drei Pflanzen in der Vegi legal oder aber unendlich viele.
An keiner Stelle, weder im Gesetz, noch in der Gesetzesbegründung, taucht irgendwo die Zahl Fünf in diesem Zusammenhang auf.

Trotzdem triffst du jetzt zum wiederholten Male so 'ne Falschaussage und stellst sie als die momentan allgemein anerkannte Rechtslage dar.

Und überhaupt – seit wann ist es meine Aufgabe zu belegen, dass du (wiederholt) Unsinn verzapfst?
Du könntest im Gegenzug auch einfach mit Quellen kommen, wenn sowas zu Recht kritisiert wird, statt die Beweislast umzukehren.
Dein Urteil hat übrigens auch mal wieder gar nichts mit dem Thema zu tun.
 

BongBert

Well-known member
Veteran
Die "Fachjuristen" sind sich einzig und allein in dem Punkt uneinig, ab wann ein Steckling (von denen man unendlich viele besitzen darf) zu einer Cannabispflanze wird.
ja, dann Quellen! Her mit Quellen! Alles andere wird und darf angezweifelt werden, so lang es nichts handfestes gibt.
Demzufolge sind entweder drei Pflanzen in der Vegi legal oder aber unendlich viele.
Beleg das doch mal mit ner handfesten Quelle.
Trotzdem triffst du jetzt zum wiederholten Male so 'ne Falschaussage und stellst sie als die momentan allgemein anerkannte Rechtslage dar.
Ich stell hier gar nichts als anerkannte Rechtslage dar. Da muss wohl erst wieder wer bis nach Karlsruhe klagen. aber ich bezog mich auf Gerichtliche Urteile, und deren Auslegung. Ich gab nur das wieder, was jemand mit sehr viel mehr Ahnung als du oder ich sagte, oder oh wunder, gar abgeurteilt hat mit teilweisen Freisprüchen. Ansonsten gilt auch hier: her mit deinen Quellen!
Und überhaupt – seit wann ist es meine Aufgabe zu belegen, dass du (wiederholt) Unsinn verzapfst?
Wer A sagt, muss auch B sagen. Also, quellen! Sonst bist du genauso wie der andere ahnungslose mit seinem ersten hit via Google den er gefunden hat "Der IT Anwalt hat gesprochen" nicht mehr ernst zunehmen.
Dein Urteil hat übrigens auch mal wieder gar nichts mit dem Thema zu tun.
Sehr schön das du noch mal belegst das du anscheinend nicht im Stande zu sein scheinst 1+1 selbst zusammen zuzählen. Brauchst du einen Übersetzer? Soll ich dir ein besorgen? ;)

Also, wie das nicht damit zu tun hat, das es dort um 4 Pflanzen ginge und alle 4 eingesackt wurden, aber dann DREI wieder herausgegeben werden mussten, wundert mich doch sehr hart wie das nichts mit dem hier zutun hätte.

Also, hau raus, lass uns an deinen Allwissendem Wissen ohne Quellen und belege weiter teilhaben. Bin mal gespannt was dir jetzt wieder aus den Fingern saugst. 🤣 Aber da kommt eh nichts. "Mimimi Beweislast..." Pfff
 

NEED 4 SEED

Well-known member
Und ernst komm her. Wo sind denn deine belege für deine Aussagen, die du anzweifelst? Bis auf viel blablabla kam da mal null. So wirklich, NULL.

Na, wenn du das sagst, muss es ja stimmen, nicht wahr? :ROFLMAO:

Genau auf diesen beziehe ich mich, und die Infos wo ich stand damals hatte. Aber schon klar, er weiß es halt nicht, hat auch keine ahnung, diese arme Laie Grubwinkler. Aber der Fachanwalt für IT- & Strafrecht welchen du da ranziehst weiß es natürlich besser. In den Paar Worten in 3 Absätzen ist doch alles geklärt. NICHT.

Also, ball flach halten wenn man nur ahnungslos irgendein Müll daherlabert. Denn genau deine Aussagen sind das, was du anderen in den Schuhe schieben willst. Nachher kommste noch mit Fratzenfiebel Kommentaren um dein Murks zu untermauern, hm? Könnte ich mir doch glatt vorstellen! Bis auf Unterstellender Bullshit kommt von dir halt auch NULL was irgendwie Substanz hat.

Edith meint noch; ganz großes Tennis, einfach mal den ersten google link den er fand gedropt. Alter, dich kann man doch nicht mehr ernst nehmen.
Ok hier noch mal extra für dich, weil du ja offensichtlich nicht im Stande bist, Fußnoten zu lesen und aufzurufen, S.91:
Ansonsten reiss dich mal schön zusammen mit deinen Wahnvorstellungen und Aggrowellen. Ich glaube, mein Schwein pfeift.
 

BongBert

Well-known member
Veteran
Ich habe ja mit vielem Blödsinn nun gerechnet, aber;
Ok hier noch mal extra für dich, weil du ja offensichtlich nicht im Stande bist, Fußnoten zu lesen und aufzurufen,
Im Gegensatz zu dir bin ich gar im Stande es ganz zu lesen von Anfang bis Ende, und es mit dem Finalen verabschiedeten Gesetz zu vergleichen. Dann wäre dir nämlich ja vielleicht auch aufgefallen das vom Entwurf zum Finalen Gesetz gar die Definition von Samen & Stecklingen verschärft wurde. Das nur mal als Wink mit dem Zaunpfahl.

Sich überhaupt auf den Ersten Entwürfe zu beziehen zeigt doch zeigt doch wo die Reise hingeht. Als würde jeder Entwurf eins zu eins ungeändert durchgehen in der Bananenrepublik. :ROFLMAO:
 

NEED 4 SEED

Well-known member
Ich habe ja mit vielem Blödsinn nun gerechnet, aber;

Im Gegensatz zu dir bin ich gar im Stande es ganz zu lesen von Anfang bis Ende, und es mit dem Finalen verabschiedeten Gesetz zu vergleichen. Dann wäre dir nämlich ja vielleicht auch aufgefallen das vom Entwurf zum Finalen Gesetz gar die Definition von Samen & Stecklingen verschärft wurde. Das nur mal als Wink mit dem Zaunpfahl.

Sich überhaupt auf den Ersten Entwürfe zu beziehen zeigt doch zeigt doch wo die Reise hingeht. Als würde jeder Entwurf eins zu eins ungeändert durchgehen in der Bananenrepublik. :ROFLMAO:
Jo, da bin ich ganz deiner Meinung.
 
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