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Ampel für Cannabislegalisierung?

early_bird

Well-known member
Veteran
Lustig wird die Phase bis zur Einführung von legalen Shops. Dann müsste man bei Besitz theoretisch nachweisen dass man entweder ein Rezept hat, Mitglied in einem Club ist, oder seinen Homegrow dokumentiert hat.
Das ist zum Glück nicht so. 25 g sind legal, no strings attached, da kann dir niemand was.

Begründung:
Da es legale Quellen gibt ist davon auszugehen das du dir das auch aus einer legalen Quelle beschafft hast (Unschuldsvermutung).

Der Sachverhalt ist umgekehrt, die Polizei muss DIR nachweisen das du es aus einer illegalen Quelle beschafft hast.
Das ist allerdings unmöglich da man dir niemals nachweisen kann das du es nicht angebaut hast.

Ergo: Klappe halten, keine Aussage, niemals.
Ist legales Cannabis und Punkt. Falls nicht darf die Polizei ja gerne den Versuch machen das dir nachzuweisen. Das kann sie nur wenn du dich verplapperst, sonst keine Chance.

Also einfach klarstellen das du keine Fragen beantwortest und du dein Cannabis zurück haben möchtest ^^
 
Last edited:

early_bird

Well-known member
Veteran
Was mir neben der Führerscheingeschichte noch enenso große Sorgen bereitet ist die starke Befürchtung, dass früher oder später, am wahrscheinlichsten im parlamentarischen Prozess, die Forderung Einzug nehmen wird, den Konsum für bestimmte Berufsgruppen zu verbieten, bzw. das den Arbeitgebern in die Hand zu geben.
Leute, macht mal langsam, wo kommt das bitteschön her, das ist doch völlig aus der Luft gegriffen.
Da müsst ihr null Bedenken haben.

Das geben die Gesetze in Deutschland auch gar nicht her, aber so null komma gar nicht.

Glaube im aktuellen Entwurf wurde sogar die Sache mit den Soldaten wieder gelockert weil sie gemerkt haben das das problematisch wird.
 

Common Sense

Well-known member
Das ist zum Glück nicht so. 25 g sind legal, no strings attached, da kann dir niemand was.

Begründung:
Da es legale Quellen gibt ist davon auszugehen das du dir das auch aus einer legalen Quelle beschafft hast (Unschuldsvermutung).

Der Sachverhalt ist umgekehrt, die Polizei muss DIR nachweisen das du es aus einer illegalen Quelle beschafft hast.
Das ist allerdings unmöglich da man dir niemals nachweisen kann das du es nicht angebaut hast.

Ergo: Klappe halten, keine Aussage, niemals.
Ist legales Cannabis und Punkt. Falls nicht darf die Polizei ja gerne den Versuch machen das dir nachzuweisen. Das kann sie nur wenn du dich verplapperst, sonst keine Chance.

Also einfach klarstellen das du keine Fragen beantwortest und du dein Cannabis zurück haben möchtest ^^
Ah, danke für die Infos, da hast Du natürlich Recht.
Auch das mit den Soldatinnen und Soldaten scheint tatsächlich im aktuellen Entwurf schon geändert zu sein, habe es grade im Video vom Hanfverband gehört. Bin da gerade vielleicht etwas paranoid weil bei mir persönlich aus beruflichen Gründen ein Strafverfahren recht übel einschlagen würde.
Habe trotzdem ein paar Grows durchgezogen weil es mir tatsächlich als die unauffälligste Methode erschien an qualitativ hochwertige, saubere Blüten zu kommen nachdem absolut niemand in meinem Bekanntenkreis gab der was beitragen konnte. Hat funktioniert :cool:
Inzwischen habe ich sogar ein Rezept, aber das was da für teueres Geld über den Ladentisch der Apotheke kam ist zwar stark (23% THC) aber von der Qualität ungefähr auf dem Niveau von holländischen Gewächshaustomaten. Offensichtlich viel zu früh geerntet, staubtrocken und charakterlos. Echt extrem unbeeindruckt von dem Zeugs.
 
Das ist zum Glück nicht so. 25 g sind legal, no strings attached, da kann dir niemand was.

Begründung:
Da es legale Quellen gibt ist davon auszugehen das du dir das auch aus einer legalen Quelle beschafft hast (Unschuldsvermutung).
...
Also einfach klarstellen das du keine Fragen beantwortest und du dein Cannabis zurück haben möchtest ^^

Mach es wie der "Mann-ohne-Erinnerung"-Scholz vor dem Untersuchungsausschuß des CumEx-Skandals - du erinnerst dich einfach nicht mehr. Du hast Erinnerungslücken: "Ich kann mich nicht mehr erinnern wo ich das herhab. Sie wissen doch Herr Wachtmeister, diese Horrordroge zerfrisst einem sofort das Gehirn. Ich kann mich an nichts mehr erinnern. Wahrscheinlich stand ich unter Drogeneinfluß...
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Hat jemand verstanden ob man in Deutschland mit dem CannaG mit Samen handeln darf ?

Ich vermute mal wieder nein, aber wäre ja saudämlich, alle Länder in EU dürfen damit handeln nur Deutschland nicht.
Andererseits würde zur "Wirtschaftskompetenz" der Regierung passen :rolleyes:
 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Also vor ein paar Monaten hieß es man darf bis zu 7 Samen erwerben... fragt sich nur wo, falls auch in Deutschland!? :unsure: Man müsste ja quasi dafür auch einen neuen Markt schaffen, ich habe zu dem Thema jedenfalls noch nichts gehört.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
-------
§4
Umgang mit Cannabissamen

(1) DerUmgangmitCannabissamenisterlaubt,soferndieCannabissamennichtzum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
--------

Das klingt erst mal gut, ich hoffe das schliesst den Verkauf und Handel ein.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Der Schildauer Kreis schreibt folgendes und kritisiert das der Verkauf in Deutschland nicht erlaubt werden soll:

4. Cannabissamen Es ist zu begrüßen, dass nach über zwei Jahrzehnten Verkaufsverbot für potente Cannabissamen in Deutschland wieder der legale Bezug derselbigen möglich werden soll. Allerdings ergibt es keinen Sinn, dass nur der Import solcher Samen erlaubt werden soll und nicht der Verkauf in Deutschland. Es spricht nichts dagegen, auch Letzteres wieder zu ermöglichen; zudem kann der Staat durch die anfallenden Steuern Einnahmen generieren, die sonst ins Ausland fließen. Daher sollte § 4 entsprechend erweitert werden: § 4 Der Verkauf von Cannabissamen sowie deren Einfuhr aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Zweck des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum nach Kapitel 4 ist erlaubt.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Ich kenne allerdings einen Breeder der einfach über die Österreichischen Samenshops verkauft, also Lücken wird es weiter geben.

Ich denke man könnte auch einen Shop in Österreich anmelden und dann wäre es egal von wo man versendet, ich kann ja auch in Deutschland Dienstleistungen für einen Österreichischen Shop erbringen, das könnte durchgehen.
 
Last edited:

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Also vor ein paar Monaten hieß es man darf bis zu 7 Samen erwerben... fragt sich nur wo, falls auch in Deutschland!? :unsure: Man müsste ja quasi dafür auch einen neuen Markt schaffen, ich habe zu dem Thema jedenfalls noch nichts gehört.
Den Markt gabs ja mal, damals in den Shops, genau wie das Weed von unter der Theke.
Mit dem Schwurbelgesetz wird das auf jeden Fall lustig werden, gerade auch in den Grow-Shops. Von wegen weniger Arbeit für die Exikutive, das geht dann erst richtig los, bei dem was die alles kontrollieren wollen. Lol
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
-------
§4
Umgang mit Cannabissamen

(1) DerUmgangmitCannabissamenisterlaubt,soferndieCannabissamennichtzum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
--------

Das klingt erst mal gut, ich hoffe das schliesst den Verkauf und Handel ein.
Wird dann wieder auf Souvenir-Handel hinaus laufen. Spannend ist dann mal wieder die Frage, ob man Souvenirs UND Grow-Equipment in einem Laden verkaufen darf. Die haben das einfach mal Null durchdacht und einfach was hingeklatscht... bleibt spannend, wie angeln mit Bratwürsten. :bigeye:
 
Last edited:

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Der Schildauer Kreis schreibt folgendes und kritisiert das der Verkauf in Deutschland nicht erlaubt werden soll:

4. Cannabissamen Es ist zu begrüßen, dass nach über zwei Jahrzehnten Verkaufsverbot für potente Cannabissamen in Deutschland wieder der legale Bezug derselbigen möglich werden soll. Allerdings ergibt es keinen Sinn, dass nur der Import solcher Samen erlaubt werden soll und nicht der Verkauf in Deutschland. Es spricht nichts dagegen, auch Letzteres wieder zu ermöglichen; zudem kann der Staat durch die anfallenden Steuern Einnahmen generieren, die sonst ins Ausland fließen. Daher sollte § 4 entsprechend erweitert werden: § 4 Der Verkauf von Cannabissamen sowie deren Einfuhr aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Zweck des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum nach Kapitel 4 ist erlaubt.
Dem Markt dürfte egal sein woher die Samen dann kommen. Kannst ja hier Unmengen, selbst mit nur 3 Pflanzen (mal Person XYZ), generieren und dann über Spanien wieder hier her importieren. Haw haw... bescheuert sie sind, Meister Yoda sagte.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
@WIIIDZN
Das ist eine sehr gute Frage.
Die kurze Antwort wäre, ich glaube das wissen die Ersteller des Entwurfs selbst nicht.

Die lange Erklärung kommt hier.

Erst mal ist festzustellen Stecklinge sind als Vermehrungsmaterial definiert, NICHT als Cannabis.

Aber was sind dann Stecklinge? Hierzu steht folgendes:
  1. Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Frucht- stände verfügen;
Steckling = Jungpflanze, steht hier.
Ich lese das so, hängen keine Blüten dran, ist es ein Steckling und kein Cannabis ! Unabhängig ob der Steckling im Steinwollwürfel oder 30 Liter Topf steckt und 3m groß ist.
(Ja Herr Wachmeister, das sind große Stecklinge, aber das muss so, nur wenn die Wurzeln Platz haben ist sichergestellt das die nicht blüht, dann wäre es ja Cannabis und verboten, das wollen wir nicht ! )

Die ganzen folgenden Verbotsgedöns beziehen sich auf Cannabis, darunter fallen blühende Pflanzen, aber Jungpflanzen sind kein Cannabis, wie oben gezeigt, sondern Vermehrungsmaterial.
Das wäre soweit erst mal fein.

Auf Seite 115 steht dann aber wieder ganz was anderes :rolleyes:
------------------
Wachsen aus dem für die Anzucht verwendeten Vermehrungsmaterial im selben Zeitpunkt mehr als drei Jungpflanzen pro volljähriger Person desselben Haushalts heran, so hat die anbauende Person sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabispflanzen unverzüglich und vollständig zu vernichten, unabhängig davon, ob diese Pflanzen Fruchtstände oder Blüten entwickelt haben oder nicht.
------------------
Das ist mir ein Rätsel, Jungpflanzen sind ja eben als Vermehrungsmaterial definiert wieso soll ich die vernichten ?
Und wie kann aus einer Jungpflanze die Vermehrungsmaterial ist eine Jungpflanze heranwachsen die ich vernichten muss - HÄÄÄH !
VÖLLIG ABSURD !


Aber jetzt kommt der Knaller und ich glaub da kann ich mich nur verlesen haben, in allen Verbotsvorschriften in §2 ganz am Anfang steht überall Cannabis.
Vermehrungsmaterial ist aber kein Cannabis, ich lese das so das Vermehrungsmaterial überhaupt nicht verboten wird !
Da kann ich mich eigendlich nur verlesen haben, aber habe nix gefunden darüber.
 
Last edited:

early_bird

Well-known member
Veteran
Noch was lustiges, sogar die Vernichtung ist geregelt. Da gibt es strenge Vorschriften, verbrennen inkl. entsprechender Filteranlage wird vorgeschlagen.
Ich bin kein Experte könnte mir aber vorstellen das eine Müllverbrennungsanlage inkl. Filteranlage mehrere zehntausende EUR kostet :rolleyes:
Die Bedienungsanleitung kann man ja dann per Whatsapp an alle Mitglieder verschicken, sollen ja alle mitwirken, was soll da schief gehen :rolleyes:
Du darfst es auch nicht woanders hinbringen zur Vernichtung, zuständig ist die Anbauvereinigung und der Transport ist verboten. Einfach abfackeln dürfte auch nicht gehen, sowohl wegen Umweltschutz als auch der Tatsache das dann eine riesige Hanfrauchwolke durch die Nachbarschaft zieht.

Und so eine Verbrennungsanlage ist kein Brokkoli, für Müllverbrennungsanlagen gelten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nach ihm erlassenen Verordnungen.

Da bin ich mal gespannt wie das ein Hobbyverein mit den freiwilligen Mitgliedern mal so nebenbei rechtskonform stemmt :ROFLMAO:
 
Last edited:

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
@WIIIDZN
Das ist eine sehr gute Frage.
Die kurze Antwort wäre, ich glaube das wissen die Ersteller des Entwurfs selbst nicht.

Die lange Erklärung kommt hier.

Erst mal ist festzustellen Stecklinge sind als Vermehrungsmaterial definiert, NICHT als Cannabis.

Aber was sind dann Stecklinge? Hierzu steht folgendes:
  1. Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Frucht- stände verfügen;
Steckling = Jungpflanze, steht hier.
Ich lese das so, hängen keine Blüten dran, ist es ein Steckling und kein Cannabis ! Unabhängig ob der Steckling im Steinwollwürfel oder 30 Liter Topf steckt und 3m groß ist.
(Ja Herr Wachmeister, das sind große Stecklinge, aber das muss so, nur wenn die Wurzeln Platz haben ist sichergestellt das die nicht blüht, dann wäre es ja Cannabis und verboten, das wollen wir nicht ! )

Die ganzen folgenden Verbotsgedöns beziehen sich auf Cannabis, darunter fallen blühende Pflanzen, aber Jungpflanzen sind kein Cannabis, wie oben gezeigt, sondern Vermehrungsmaterial.

Auf Seite 115 steht dann aber wieder ganz was anderes :rolleyes:
------------------
Wachsen aus dem für die Anzucht verwendeten Vermehrungsmaterial im selben Zeitpunkt mehr als drei Jungpflanzen pro volljähriger Person desselben Haushalts heran, so hat die anbauende Person sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabispflanzen unverzüglich und vollständig zu vernichten, unabhängig davon, ob diese Pflanzen Fruchtstände oder Blüten entwickelt haben oder nicht.
------------------
Das ist mir ein Rätsel, Jungpflanzen sind ja eben als Vermehrungsmaterial definiert wieso soll ich die vernichten ?
Und wie kann aus einer Jungpflanze die Vermehrungsmaterial ist eine Jungpflanze heranwachsen die ich vernichten muss - HÄÄÄH !!!!
VÖLLIG ABSURD !!!


Aber jetzt kommt der Knaller und ich glaub da kann ich mich nur verlesen haben, in allen Verbotsvorschriften in §2 ganz am Anfang steht überall Cannabis.
Vermehrungsmaterial ist aber kein Cannabis, ich lese das so das Vermehrungsmaterial überhaupt nicht verboten wird !
Da kann ich mich eigendlich nur verlesen haben, aber habe nix gefunden darüber.
Ich sags ja #behindert
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Noch was lustiges, sogar die Vernichtung ist geregelt. Da gibt es strenge Vorschriften, verbrennen inkl. entsprechender Filteranlage wird vorgeschlagen.
Ich bin kein Experte könnte mir aber vorstellen das eine Müllverbrennungsanlage inkl. Filteranlage mehrere zehntausende EUR kostet :rolleyes:
Die Bedienungsanleitung kann man ja dann per Whatsapp an alle Mitglieder verschicken, sollen ja alle mitwirken, was soll da schief gehen :rolleyes:
Du darfst es auch nicht woanders hinbringen zur Vernichtung, zuständig ist die Anbauvereinigung und der Transport ist verboten. Einfach abfackeln dürfte auch nicht gehen, sowohl wegen Umweltschutz als auch der Tatsache das dann eine riesige Hanfrauchwolke durch die Nachbarschaft zieht.

Und so eine Verbrennungsanlage ist kein Brokkoli, für Müllverbrennungsanlagen gelten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nach ihm erlassenen Verordnungen.

Da bin ich mal gespannt wie das ein Hobbyverein mit den freiwilligen Mitgliedern mal so nebenbei rechtskonform stemmt :ROFLMAO:
#behindert (umgangssprachlich für degenerierte Menschen NICHT biologisch benachteiligte Menschen. Bevor hier wieder jemand rummeckert)
 

Hasch

learning and laughing
Ja Herr Wachmeister, das sind große Stecklinge, aber das muss so, nur wenn die Wurzeln Platz haben ist sichergestellt das die nicht blüht, dann wäre es ja Cannabis und verboten, das wollen wir nicht !

🤩🥳

Ich liebe es!

So gesehen kann es ein munteres Auslegungsspiel werden mit dem neuen Gesetzestext 😁
 
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