Hmmm das kann schon sein, wird derzeit wohl aber nicht in der Praxis umgesetzt nach meinen Erfahrungen. Rezept war bei mir bisher gleich unbehelligte Weiterfahrt in Süddeutschland. Vielleicht ist es den Herren auch zuviel Papierkram oder sie sind sich eh sicher dass sie am Ende doof damit dastehen...Es ist übrigens leider nicht so, dass ein Rezept ein Freifahrtschein wäre.
Richtig ist, dass dir die Beamten nicht den Wagen stillegen oder direkt den Lappen abnehmen dürfen, wenn du deinen Patientenstatus per Rezept nachweisen kannst und keine Ausfallerscheinungen (o. Ä., wie Fahrweise) zeigst. Wozu sie aber - Patient hin oder her - verpflichtet sind, ist die Meldung an die Führerscheinstelle. Diese kann dann, grundsätzlich auch direkt eine MPU anordnen, gegen die du erstmal juristisch vorgehen müsstest.
Dies liegt in der Diskrepanz zwschen §24a StVG und der FeV begründet. Erstere erlaubt die Teilnahme am Straßenverkehr, wenn du dich an dein Rezept hältst, letztere verpflichtet zur Überprüfung der Fahreignung bei Dauermedikation.
Was mich an der Thematisierung der Befürworter und Lobbygruppen (z. B. DHV) bisher wundert ist, dass die Formulierung in der letzten veröffentlichten Änderung des Gesetzes nicht thematisiert/skandalisiert haben. Sollte ich dies nicht ganz falsch verstanden haben, ist die "automatische" MPU dort nämlich nur noch für Menschen mit Patientenstatus vorgesehen.
Dies lässt sich einfach finden, wenn man im letzten Änderungsdokument nach FeV sucht. Auf einer der letzten paarundsiebzig Seiten steht es. Oder eben die Veröffentlichung des Dokuments abwarten, das ja mit Erscheinen auf der Bundestagstagesordnung einsehbar sein sollte, abwarten.
Entweder ich habs falsch verstanden oder diese Themen werden (von Befürwortern) erst besprochen, wenns beschlossen wurde - auf positive Änderungen war bis zur Einbringungen in den Bundestag ja eh nicht mehr zu hoffen.
Edit#1: Deutlicher zum Anfang. Solang dir kein missbräuchlicher Konsum (= anders als verodnet) nachgewiesen wird, kannst du kein Bußgeld bekommen.
Edit#2: Hier die Formulierung aus dem zuletzt (u.a. bei lto.com veröffentlichtem) Änderungsdokument:
"Der bisherige Verweis in § 14Absatz 1 Satz 3 FeV auf Cannabis wird ersatzlos gestrichen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann damit nicht mehr darauf gestützt werden,
dass gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weiterer Tatsachen Zweifel an der
Eignung begründen. § 14 FeV ist bezogen auf Cannabis nur noch anwendbar, wenn
Cannabis als Arzneimittel verwendet wird." (S. 73)
Ohne das schlecht gemachte und teils widersprüchliche Gesetz verteidigen zu wollen, ganz so merkwürdig ist's nun auch nicht. Die Regelungen gelten nunmal pro erwachsener Person im "Haushalt" und nicht pro Adresse (~Mehrfamilienhaus). Es gibt schon noch einen großen Unterschied zwischen schlecht gemachten, unnötig restriktiven Gesetzen und einem totalitären Staat.
Witzig auch, dass ich noch nirgends gehört habe, dass sich darüber lustig gemacht wurde, dass auch das gemeinsame Rauchen (selbstverständlich streng genommen) weiterhin strafbar bleibt, WENN du im Moment der Weitergabe(!) erwischt wirst. aber gut, davor brauch man sich wohl am wenigsten sorgen... wobei... Bayern?!
CC