Ändert nichts, die Polizei taut es auf, trocknet und wiegt es dann.Die 50 Gramm beziehen sich auf getrocknet, sprich "gebrauchsfertig", was passiert aber wenn man beispielsweise weitere 50 Gramm der Ernte gar nicht trocknet sondern einfriert?
Bzw. wäre das in dem Fall ja legal, da 50 Gramm nasse Ernte viel weniger als 25 Gramm Trockengewicht sind.
Es zählt was die Polizei nach der Trocknung am Ende wiegt. Anders gehts ja nicht. Glaube so wird es auch heute schon gemacht.
Aber klar, wenn Sie es vorher beschlagnahmt ist es ja verpfuscht, die müssten es zurückgeben, aber du bekommt dann so verdorrten Gras wieder