TresPlantas
Well-known member
Besser nicht, ich lag bisher immer ziemlich daneben mit meinen Einschätzungen.Könntest du für so unwissende dudes wie mich eventuell kurz zusammen fassen was wir dann nun bekommen werden in etwa ? Das wäre mega freundlich!
Meine Denke kann ich gerne mal darlegen:
Es hieß zunächst, dass die 2. und 3. Lesung am 16.11 nicht zustande kommt, weil es zu viel Änderungsbedarf gibt. Was erstmal gut ist: ich sehe da vor allem die Mindeststrafe wenn man mit dem Eigenanbau über 25g liegt (Mindeststrafe bedeutet der Richter kann nicht sagen: es gab keinen Handel, daher gibt‘s n Klapps auf die Hand, sondern er muss die Mindeststrafe verhängen. Und diese beträgt im Gesetz mind 3 Monate Gefängnis. Das ist völlig unverhältnismäßig, macht den Eigenanbau gefährlicher als er jetzt ist. Dann die 200m Regel die mit Geldstrafen von bis zu 100.000 € geahndet werden kann wenn man sich an der falschen Stelle ne Lunte anzündet.
Jetzt vergeht der 16. (den man aufgrund der ganzen Diskussionen und Änderungswünschen nicht halten konnte) und dann nur einen Tag später heißt es: tadaaa alles ist geklärt.
Aber durch das Reissen der Frist ist ein in Kraft treten erst zum 1.3.2023 möglich und zum 1.4.2023 wahrscheinlich. (hängt mit den Sitzungswochen zusammen, u.a. vom Bundesrat)
Kein Plan, aber die Nummer stinkt doch zum Himmel.
Und das Lauterbach jetzt sagt, dass das Gesetz weiterhin unter dem Gesundheitsaspekt steht. Das (in Verbindung mit den Meldungen, dass es von Seiten des Gesundheitsministeriums wenig Bewegung in Bezug auf Änderungen gibt) sagt mir durch die Blume: wir (das Gesundheitsministerium) haben uns durchgesetzt.
Heidenblut ist still, Wegge ist still, das stinkt auch zum Himmel.
Ich hoffe ich liege auch dieses Mal falsch.