Ich sehe hier das Problem, dass davon vor allem Menschen in eher prekären Verhältnissen betroffen sind. Also in Wohnvierteln wo die Polizei eh häufig ein und ausgeht. Da beschwert sich einer, dass es viel zu stark riecht und dann kommen se mal gucken (die Menschen kennen ihre Rechte evtl nicht gut genug).Hmm, und wer soll in meiner Bude, auf welcher Grundlage, kontrollieren was meine Pflanzen werfen und wieviel ich bunkere?
13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bestimmung steht im engen sachlichen Zusammenhang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schützt die räumliche Privatsphäre, in der der Einzelne das Recht hat, „in Ruhe gelassen zu werden“.
Mal ganz abgesehen davon, dass es wohl ein Kunstück ist mit 3 Pflanzen/LED nur 50g zu produzieren, von Outdoor ganz zu schweigen.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt dann beim Autofahren?
Cannabis soll in Deutschland in Teilen legalisiert werden. Wer Marihuana konsumiert hat, sollte aber nicht Auto fahren. Kiffen am Steuer wird teuer.www.wa.de
Hier wird im letzten Absatz direkt die MPU angesprochen mit einhergehender, dreimonatiger Abstinenzpflicht.
Bin mal gespannt was da nun für ein Wert rauskommen wird/soll, der dann auch unbescholtenen Fahrern, die z.B. nur am Abend rauchen, gerecht werden soll bzw. kann.
Hmm, im Moment liest sich das so, dass man 50g GETROCKNETES haben darf, weil es erst dann als Konsumgut gilt? (Aber wie gesagt, wer soll das wie und auf welcher rechtlichen Basis prüfen dürfen? Zudem MUSS die Meldung einer Geruchsbelästigung ignoriert werden, gerade in Wohnanlagen, weil legal in den eigenen 4 Wänden.)Ich weiss ja auch nicht vorher wie gross meine Pflanze auf dem Balkon bei einem Traumsommer werden wird... da bin ich ja schon kriminell bevor ich überhaupt die Ernte wiegen konnte.
Das mit dem Hasch machen ist so ne Sache. Im letzten Entwurf stand noch 3 Monate Knast für alles über 7,5g THC (das kannste mit deinem Hasch ja mega schnell erreichen).Hmm, im Moment liest sich das so, dass man 50g GETROCKNETES haben darf, weil es erst dann als Konsumgut gilt? (Aber wie gesagt, wer soll das wie und auf welcher rechtlichen Basis prüfen dürfen? Zudem MUSS die Meldung einer Geruchsbelästigung ignoriert werden, gerade in Wohnanlagen, weil legal in den eigenen 4 Wänden.)
Von daher sollte die Größe einer lebenden Pflanze ja theoretisch egal sein?!
Mach ich halt den Sommer über Outdoor nur Charas und die Ernte am Ende landet in der Waschmaschine.
Naja, mal abwarten. Da sind so viele Lücken drin, weil da Leute hocken und entscheiden die Null Plan haben, dass sie da sicher noch mal 1000 Änderung hinterher werfen müssten.
Mich würde auch mal interessieren wie das mit den Clubs laufen soll? Mengen an Pflanzen und Konsumgut usw. .
Mit dem Auto zum Club fahren wird dann sicher keine gute Idee sein.... hat man ja schon beim Aufkommen der Growshops gesehen. Paar Papers geholt, zack Kelle usw. ....
Nicht nur das. Die Kasachen haben hier im Wald, keine 2 Minuten gehen, überall Bunker, so 40x40x40cm mit Abdeck-Platten gebuddelt wo normal keiner lang kommt, außer ich halt. Keine Ahnung was die da gebunkert hatten, aber die sind jetzt nach Bolivien weitergezogen.Ob die bei einer HD auch bei euch im Garten suchen!?
@WIIIDZN hat bestimmt so eine versteckte Klappe in seinem deutschen Rasen. ^^ Da bekommt das Wort bunkern eine ganz neue Bedeutung.
Steht das echt noch drinnen?! #sinnlosDas mit dem Hasch machen ist so ne Sache. Im letzten Entwurf stand noch 3 Monate Knast für alles über 7,5g THC (das kannste mit deinem Hasch ja mega schnell erreichen).
Weiß ich nicht. Meine Aussagen beziehen sich nur auf die alte Fassung. Heute Abend beim Instalive evtl mal n paar Fragen stellen.Steht das echt noch drinnen?! #sinnlos
Bei 50g Weed mit 20% THC bin ich ja dann schon 2,5g drübba... oder versteh ich hier iwas falsch?
Schick ich gerne mal wen vor der mitliest und Lust dazu hat. Hab den ganzen Kram nicht und kann da somit nicht einsteigen.Weiß ich nicht. Meine Aussagen beziehen sich nur auf die alte Fassung. Heute Abend beim Instalive evtl mal n paar Fragen stellen.
is bestimmt schon morgen beim dhv nachzulesen oder anzuschauen auf deren youtube kanal.Kann man das iwo auch ohne Insta schauen bzw. wird das danach iwo hochgeladen?
Kenne das mit den 7,5 Gramm THC nicht, aber in dem Fall gewinnt das für dich günstigere Gesetz, 50 Gramm gehen klar.Bei 50g Weed mit 20% THC bin ich ja dann schon 2,5g drübba... oder versteh ich hier iwas falsch?