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Ampel für Cannabislegalisierung?

TresPlantas

Well-known member
Die ersten News sickern durch.
Hat sich ein wenig verbessert was den Eigenanbau angeht. Aber 50g als Ernte ist schon n bissl mau (zumindest handelt es sich jetzt um getrocknetes Material), Bis 60g ist es ne Ordnungswidrigkeit und ab dann Straftatbestand (da würden mich mal die Konsequenzen interessieren. Wenn da nach 3 Monate Knast drauf stehen, gute Nacht)
In der Öffentlichkeit 25g straffrei, bis 30g Ordnungswidrigkeit und dann Straftat (auch hier interessiert mich das Strafmaß).

Entkriminalisierung und Eigenanbau ab 1.3
Clubs ab Juni/Juli
Grenzwerte im Straßenverkehr sollen am 31.3 von der Expertenkonvention vorgelegt werden (dh das dauert dann wahrscheinlich noch bis Juni/Juli bis das im Gesetz steht)


 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Hmm, und wer soll in meiner Bude, auf welcher Grundlage, kontrollieren was meine Pflanzen werfen und wieviel ich bunkere?:thinking:

13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bestimmung steht im engen sachlichen Zusammenhang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schützt die räumliche Privatsphäre, in der der Einzelne das Recht hat, „in Ruhe gelassen zu werden“.

Mal ganz abgesehen davon, dass es wohl ein Kunstück ist mit 3 Pflanzen/LED nur 50g zu produzieren, von Outdoor ganz zu schweigen.


Hier wird im letzten Absatz direkt die MPU angesprochen mit einhergehender, dreimonatiger Abstinenzpflicht.

Bin mal gespannt was da nun für ein Wert rauskommen wird/soll, der dann auch unbescholtenen Fahrern, die z.B. nur am Abend rauchen, gerecht werden soll bzw. kann.
 

TresPlantas

Well-known member
Hmm, und wer soll in meiner Bude, auf welcher Grundlage, kontrollieren was meine Pflanzen werfen und wieviel ich bunkere?:thinking:

13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bestimmung steht im engen sachlichen Zusammenhang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schützt die räumliche Privatsphäre, in der der Einzelne das Recht hat, „in Ruhe gelassen zu werden“.

Mal ganz abgesehen davon, dass es wohl ein Kunstück ist mit 3 Pflanzen/LED nur 50g zu produzieren, von Outdoor ganz zu schweigen.


Hier wird im letzten Absatz direkt die MPU angesprochen mit einhergehender, dreimonatiger Abstinenzpflicht.

Bin mal gespannt was da nun für ein Wert rauskommen wird/soll, der dann auch unbescholtenen Fahrern, die z.B. nur am Abend rauchen, gerecht werden soll bzw. kann.
Ich sehe hier das Problem, dass davon vor allem Menschen in eher prekären Verhältnissen betroffen sind. Also in Wohnvierteln wo die Polizei eh häufig ein und ausgeht. Da beschwert sich einer, dass es viel zu stark riecht und dann kommen se mal gucken (die Menschen kennen ihre Rechte evtl nicht gut genug).
Bei Menschen außerhalb im eigenen Haus passiert sowas dann eher nicht. Ich sehe daher die Gefahr, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in Bezug auf das soziale Milieu unterschiedlich behandelt werden. Also quasi ein Einfalltor für ungleiche Behandlung.

Eigenanbau im Outdoorbereich ist damit halt auch tricky.
Alles leider noch sehr „deutsch“ in dem Gesetz.
Heute Abend um 21:30 Uhr gibt‘s n Instalive mit Heidenblut und Wegge. Eventuell gibt‘s da noch n paar Infos. Denke der Gesetzestext wird auch bald geleakt.
 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Klar ist das schon ne gute Verbesserung, habe ja auch Spass an den Pflanzen

Aber warum wird nicht wirklich die Strafverfolgung bzw. die Kontrolle und die damit verbundenen Kosten für den Staat angesprochen, das ist doch dann irgendwie wieder nur so eine Doppelmoral und keine Entkriminalisierung, das öffnet doch noch mehr die Tür für Denzunzianten und wir müssen weiter in Angst oder Stress im Unterbewusstsein. Ich weiss ja auch nicht vorher wie gross meine Pflanze auf dem Balkon bei einem Traumsommer werden wird... da bin ich ja schon kriminell bevor ich überhaupt die Ernte wiegen konnte.

Und für Medizin User ist das auch ein Schlag ins Gesicht, da braucht es noch etwas mehr Menschlichkeit!

Ich finde wenn man kein Kommerzgrower ist, also in der Hinsicht durch gewisse Strukturen des Handels nicht auffällig wird, dann sollte man auch keine Hausdurchsuchung und Repressalien befürchten müssen. Das wäre meine persönliche Mindestforderung für eine Entkriminalisierung des Eigenanbaus.

Mal schauen inwiefern die Gesetze sich später nach erfolgtem Anfang verbessern. Soll ja auch Fachgeschäfte geben, also muss imho auch irgendwann eine richtige Entkriminalisierung her, juckt ja auch niemanden ob ich 5 Kisten Bier in der Garage oder den Schrank voller harter Flüssigdrogen habe. 😜
 
Last edited:

zaprjaques

da boveda kid
das ist natürlich alles ziemlich käse,....
aber vergleichsweise dann doch ein kleiner quantensprung in die richtige richtung.
ist halt fest in den köpfen von vielen als junkie scheiss verankert.
es ändert sich halt alles schleichend.
blöd nur dass die prohibition nicht schleichend kam.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Ich weiss ja auch nicht vorher wie gross meine Pflanze auf dem Balkon bei einem Traumsommer werden wird... da bin ich ja schon kriminell bevor ich überhaupt die Ernte wiegen konnte.
Hmm, im Moment liest sich das so, dass man 50g GETROCKNETES haben darf, weil es erst dann als Konsumgut gilt? (Aber wie gesagt, wer soll das wie und auf welcher rechtlichen Basis prüfen dürfen? Zudem MUSS die Meldung einer Geruchsbelästigung ignoriert werden, gerade in Wohnanlagen, weil legal in den eigenen 4 Wänden.)

Von daher sollte die Größe einer lebenden Pflanze ja theoretisch egal sein?!:chin:

Mach ich halt den Sommer über Outdoor nur Charas und die Ernte am Ende landet in der Waschmaschine. :geek:

Naja, mal abwarten. Da sind so viele Lücken drin, weil da Leute hocken und entscheiden die Null Plan haben, dass sie da sicher noch mal 1000 Änderung hinterher werfen müssten.

Mich würde auch mal interessieren wie das mit den Clubs laufen soll? Mengen an Pflanzen und Konsumgut usw. .

Mit dem Auto zum Club fahren wird dann sicher keine gute Idee sein.... hat man ja schon beim Aufkommen der Growshops gesehen. Paar Papers geholt, zack Kelle usw. ....
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Prüfen darf das keiner, es gilt die Unverletzbarkeit der Wohnung. Auch wenn das auch oft nur auf dem Papier galt.
Solange du keinen Anlass gibst das die bei dir auftauchen kann niemand kontrollieren was du Zuhause treibst. Für die Bayern ist es ein Segen, denn die bekamen bisher bei einem Joint in der Öffentlichkeit gleich ne Hausdurchsuchung.

Führerschein kann keine Expertenkommission entscheiden, denn das hat die schon. Es ist keine technische sondern eine politische Frage wie viel Risiko man eingehen möchte. Und da ist die Politik am Zug.

Das Problem ist nach meiner Lesart ohnehin nicht der Grenzwert sondern das du ne MPU bekommst als Konsument und das scheint sich nicht zu ändern. Du bist dann unter dem Grenzwert und begehst keine Ordnungswiedrigkeit aber bekommt den Lappen 3 Monate später abgenommen und musst ne MPU machen, was ein Fortschritt - nicht.
Das Problem scheint aber keiner zu checken.

Das mit den 50g ist echt ein Witz, so ne Ernte sollte ja für mindestens 4 Monate reichen bevor du wieder legal ernten kannst. Das heißt im Eigenanbau darfst du nur legal 12,5 Gramm pro Monat konsumieren, was ein Käse.
 

TresPlantas

Well-known member
Hmm, im Moment liest sich das so, dass man 50g GETROCKNETES haben darf, weil es erst dann als Konsumgut gilt? (Aber wie gesagt, wer soll das wie und auf welcher rechtlichen Basis prüfen dürfen? Zudem MUSS die Meldung einer Geruchsbelästigung ignoriert werden, gerade in Wohnanlagen, weil legal in den eigenen 4 Wänden.)

Von daher sollte die Größe einer lebenden Pflanze ja theoretisch egal sein?!:chin:

Mach ich halt den Sommer über Outdoor nur Charas und die Ernte am Ende landet in der Waschmaschine. :geek:

Naja, mal abwarten. Da sind so viele Lücken drin, weil da Leute hocken und entscheiden die Null Plan haben, dass sie da sicher noch mal 1000 Änderung hinterher werfen müssten.

Mich würde auch mal interessieren wie das mit den Clubs laufen soll? Mengen an Pflanzen und Konsumgut usw. .

Mit dem Auto zum Club fahren wird dann sicher keine gute Idee sein.... hat man ja schon beim Aufkommen der Growshops gesehen. Paar Papers geholt, zack Kelle usw. ....
Das mit dem Hasch machen ist so ne Sache. Im letzten Entwurf stand noch 3 Monate Knast für alles über 7,5g THC (das kannste mit deinem Hasch ja mega schnell erreichen).
Es wird sich am Strafmaß entscheiden wie gut/schlecht das Gesetz ist. Wenne da wieder mit einem Bein im Knast bist is das völliger Humbug.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Ob die bei einer HD auch bei euch im Garten suchen!?

@WIIIDZN hat bestimmt so eine versteckte Klappe in seinem deutschen Rasen. ^^ Da bekommt das Wort bunkern eine ganz neue Bedeutung. :peek: 😂
Nicht nur das. Die Kasachen haben hier im Wald, keine 2 Minuten gehen, überall Bunker, so 40x40x40cm mit Abdeck-Platten gebuddelt wo normal keiner lang kommt, außer ich halt. Keine Ahnung was die da gebunkert hatten, aber die sind jetzt nach Bolivien weitergezogen. :biggrin:
 

TresPlantas

Well-known member
Steht das echt noch drinnen?! #sinnlos

Bei 50g Weed mit 20% THC bin ich ja dann schon 2,5g drübba... oder versteh ich hier iwas falsch?:crazy:
Weiß ich nicht. Meine Aussagen beziehen sich nur auf die alte Fassung. Heute Abend beim Instalive evtl mal n paar Fragen stellen.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Weiß ich nicht. Meine Aussagen beziehen sich nur auf die alte Fassung. Heute Abend beim Instalive evtl mal n paar Fragen stellen.
Schick ich gerne mal wen vor der mitliest und Lust dazu hat. Hab den ganzen Kram nicht und kann da somit nicht einsteigen.

Wenn das bleiben würde, dann wäre ja direkt noch die Regulierung der Samen/Cuts die in D angebaut werden dürfen die "logische Konsequenz".

Kann man das iwo auch ohne Insta schauen bzw. wird das danach iwo hochgeladen?
 

Alpenglow

Well-known member
Ich denke nicht, dass es in so einem Fall zu so nem Aufriss kommt und sie ne Probe ins Labor schicken werden. Wiegen, 50 Gramm, alles gut. 60 Gramm, Ordnungsgeld. Darüber wirds dann halt kritisch ob man nur für Menge belangt wird die drüber ist oder ob noch weiter gegangen wird um das Gras zu testen.

Die 50 Gramm beziehen sich auf getrocknet, sprich "gebrauchsfertig", was passiert aber wenn man beispielsweise weitere 50 Gramm der Ernte gar nicht trocknet sondern einfriert? :unsure:
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Bei 50g Weed mit 20% THC bin ich ja dann schon 2,5g drübba... oder versteh ich hier iwas falsch?:crazy:
Kenne das mit den 7,5 Gramm THC nicht, aber in dem Fall gewinnt das für dich günstigere Gesetz, 50 Gramm gehen klar.

Es gibt allerdings noch eine juristische "Kleinigkeit" zum Vorteil von uns Growern. Fragt mich aber nicht wie das auf juristendeutsch heißt. Könnte eine Lösung für "zu viel Ernte" sein.

Es geht dabei um Tatbestände wo du "unabsichtlich" in den Besitz einer verbotenen Sache kommst. z.B. findest du eine Waffe auf der Straße, dann nimmst du die an dich damit die Kinder nicht damit spielen und fährst zum nächsten Polizeirevier um sie abzugeben. Dann machst du dich nicht strafbar obwohl du diese ja eigendlich nicht besitzen darfst.
(Definition Besitz: Du hast etwas in der Hand, Tasche, etc. also Gewalt über eine Sache)

Unbeabsichtigter Besitz einer verbotenen Sache ist nicht strafbar!
Wenn du jetzt zu viel erntest hast du dir ja unbeabsichtigt zu viel Cannabis verschafft. Grundsätzlich wäre das kein Straftatbestand da es nicht beabsichtigt war die Sache zu besitzen und du ja nach dem wiegen der getrockneten Pflanze natürlich das "zu viel" an Cannabis vernichten willst ^^ (das ist ja nicht mal gelogen, hihi).

Das ist natürlich nur im gewissen Rahmen glaubwürdig argumentierbar, bei einem 1000 Watt Grow auf 2 qm wirds schwierig zu argumentieren das du da "versehntlich" ein Kilo geernted hast und eigendlich sollten es ja nur 50 Gramm werden. "Ups, das war aber nicht geplant" -> wird schwierig.

Praktisch werde ich das so umsetzen das ich für die überschüssige Ernte einen seperaten Mülleimer hinstelle nur für das Weed. Ich muss das natürlich einvakummieren.
"Ja Herr Wachmeister, das muss so verpackt sein, da es sonst so stinkt und ich niemand mit meinem Cannabisabfall belästigen möchte ^^"

"Ja Herr Wachmeister, das liegt noch hier weil ich meinen Cannabismülleimer erst vor die Tür bringe kurz bevor der Restmüll abgeholt wird. Ich möchte ausschliessen das es versehentlich in Umlauf gerät, Sie sehen ich handele Verantwortungsbewusst ^^
Dummerweise hatte ich es letzte Woche vergessen, deshalb lag es jetzt hier ne Woche aber Sie sehen es liegt schon im Mülleimer zur Entsorgung alles tip top!"

Also, zukünftig schön an den seperaten Cannabismülleimer denken :)
 

TresPlantas

Well-known member
Ich habe auf verschiedenen Kanälen erste Ausschnitte aus dem neuen Gesetzestext gesehen. Fall jemand den kompletten findet: bitte gerne posten.
In einem Teil ging es darum, dass diese 100.000€ Strafe auf 30.000-10.000 herabgesetzt wurden. weiß ich aber nicht genau worauf sich das bezieht. Den Konsum vor Schulen oder wenn man 25-30g im öffentlichen Raum mit sich führt. Und was genau bedeuten die 30.00–10.000? 10k dann Mindestaß? Wäre auchh wieder happig.

Die nächsten Tage werden Klarheit schaffen.
Und das was WIIIDZN und Early geschrieben haben bzgl des Umgehens der Vorgaben wird es noch spannend denke ich. Weil genau das was ihr beschrieben habt lässt echt viel Deutungsspielraum. Da wird das ein oder andere Urteil noch Klarheit schaffen müssen. Wird der Georg wenigstens nicht arbeitslos und kann sich weiter auf Youtube aufregen: „Jaa ööhh watt soll datt denn hier…. getrocknet? Is dochh garnich! Datt brennt ja gar nich. So‘n Quatsch! CDU mal wieder keine Ahnung von der Materie, aber watt will man machen…“
Die Frage ist ja wann ist es wirklich getrocknetes Material. Gibt‘s da ne Feuchtigkeitsangabe? Dann hole ich mir nen klimatisierten Weinschrank und pack da haufenweise Dope rein. Knapp unter der Schimmelgrenze und über der Feuchte ab der es als getrocknet gilt. Meine Definition ist fertiges Weed ist wenn es fertig gecured ist. Und last years weed ist ja allgemein bekannt the best weed.…
 
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