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Ampel für Cannabislegalisierung?

Himachalan

Active member
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In einer Stunde live

 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Hab gerade eine Sendung bei WDR5 gehört wo eine Drogenforscherin zu Gast war und Hörer per Anruf zu Wort kamen, sie hat dann jeweils auf die Anrufer geantwortet. Relativ nüchtern auch z.B. auf eine Frage einer Frau, die wegen Pflanzen auf ihrem Balkon verurteilt wurde... "Ja dann hat man eben mehr als 25g, das ist dann einfach so. Es wird ja nicht kontrolliert, ist eben so". 😅(y) Angeblich kann sie 2kg auf dem Balkon ernten, ihr ex angeblich wegen 3kg verurteil... naja, die wirkte etwas langsam sag ich mal, evtl meinte sie Nassgewicht. ^^


Mal schauen wann das zum Download online sein wird...

Wie auch WDR3 sehr guter Sender, die Moderatoren haben immer eine gute Portion Satire dabei, ob es um Kunst, Kultur oder Politik geht. :)



P.S.: Habt ihr schon ein Balkonkraftwerk hihi!? 🤭
 

Himachalan

Active member
Sendung bei WDR5
Herr Mohrmann wirkt am Anfang etwas gescripted ^^
Frau Sieverts "getrennt lebender Mann von ihr" tut mir schon leid. "Ja Fettsucht... die ist schlimm, aber bleiben wir beim Cannabis..."

Angeblich kann sie 2kg auf dem Balkon ernten
Laut dem was im Gesetz steht, und das scheint vielen noch nicht ganz klar zu sein, wird das straffrei und es wird theoretisch auch aus ihrem Zeugnis gelöscht, wenn sie den Anbau nachweisen kann. :p

Hast du z.B. einen Grow-Report bei IC Mag, ist das kein Problem - hat Karl eben auch nochmal gesagt. (y)
:plant grow:
Die 25g max. gelten, wenn man in der Öffentlichkeit nicht nachweisen will wo die Blüten oder das Harz herkommen womit man rumläuft.:tree:

Auf Frau Sieverts Balkon hat jedenfalls niemand mehr was zu suchen! Gut man könnte über Geruchsbelästigung reden, das ist ein anderes Thema.

Anke Steilwitz, die Professorin für Sozialpsychologie!?! / Drogenforscherin hat das Gesetz nicht gelesen und sich auch sonst nicht ausreichend damit befasst, deshalb konnte sie dazu nichts sagen. Sie wusste es nicht besser. Ist schade, aber ist auch nicht leicht immer kompetente Interviewpartner zu finden. Immerhin wusste sie, dass Cannabis keine offizielle Einstiegsdroge mehr ist. ^^
 

TresPlantas

Well-known member
Ich steige auch noch nicht ganz durch.
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Sowas verstehe ich nicht. Wenn man sowas da reinschreibt hat man doch absolut keine Ahnung davon wie so eine Pflanze wächst. Wenn man so lange an dem Entwurf arbeitet darf sowas weltfremdes da nicht drin stehen.

Zudem bleibt es wohl so, dass die 7,5g reines Thc weiter als nicht geringe Menge gelten sollen. Jedoch mit mindestens 3 Monaten Gefängnis geahndet werden. Das ist eine krasse Verschlechterung (vor allem wenn man den Wert mit 25g Hash schon erreichen kann).
 

Jack´s Niere

New member
🤔
Hab das bisher immer als Obergrenze für Besitz von Cannabisblüten verstanden.
Wäre ja super wenn ich das missverstanden hätte...
Ich vermute das hattest du initial leider schon richtig verstanden. Der Kabinettsentwurf ist hier zu finden. Ich zitiere mal Paragraph 3:

§ 3
Erlaubter Besitz von Cannabis
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25
Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt
(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist über den erlaubten Besitz
von Cannabis nach Absatz 1 hinaus im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohn-
sitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabis-
pflanzen erlaubt.
(3) Unbeschadet von Absatz 2 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
ein über Absatz 1 hinausgehender Besitz von Cannabis nur erlaubt innerhalb des befriede-
ten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder zum
Zweck des Transports nach § 22 Absatz 3.

Ich denke Absatz 3 macht klar, dass Besitz von mehr als 25g nur im Club erlaubt ist. Insbesondere nicht zu hause. Aus den Anmerkungen geht das auch ganz klar hervor. Wobei da klar gemacht wird, dass die Lebende Pflanze nicht zu den 25g hinzugerechnet wird.

Auf Seite 109 stehe als Anmerkung zu Paragraph 3 Absatz 2:

Zu Absatz 2
Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
enthalt neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis (Absatz 1) außerdem der Besitz von
bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. Dies korrespondiert mit der Erlaubnis für
Erwachsene nach § 9 Absatz 1, privat drei Cannabispflanzen anbauen zu dürfen. Diese
spezielle Regelung für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt liegt darin begründet,
dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an
sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person
soll
sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum be-
sitzen.

Das ist natürlich vollkommen realitätsfern, dass man seine Cannabispflanze nach und nach erntet, um immer nur max 25g "totes" Material zuhause zu haben.

Das ist schon ziemlich problematisch. Im Schlimmstenfall wird man (sofern das nicht geändert wird) als Person die selbst anbaut zum Freiwild für hängengeblibene Polizisten und Staatsanwaltschaften in repressiven Bundesländern.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Ich steige auch noch nicht ganz durch.
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Sowas verstehe ich nicht. Wenn man sowas da reinschreibt hat man doch absolut keine Ahnung davon wie so eine Pflanze wächst. Wenn man so lange an dem Entwurf arbeitet darf sowas weltfremdes da nicht drin stehen.
Na die haben zusammen "So High" geschaut... da schnibbeln die glaub auch direkt runter und rauchen es. 🤡
 

Hasch

learning and laughing
In Videos des Hanfverbandes zur Legalisierung hatte verstanden, dass verschiedene Verbände mit der Bundesregierung in Kontakt sind um Formulierungen und Wortlaut etc abzustimmen.

Nur hat der Gesundheitsminister heute im Interview mehrfach betont, dass der Gesetzestext großteils so wie er nun ist fertig ist.

- von wegen 3 weibliche Pflanzen, von denen übers Jahr dann immer wieder was geerntet wird 🤯
Damit die 25g nicht überschritten werden...
 

Himachalan

Active member
Ich steige auch noch nicht ganz durch.
View attachment 18877963
Sowas verstehe ich nicht. Wenn man sowas da reinschreibt hat man doch absolut keine Ahnung davon wie so eine Pflanze wächst. Wenn man so lange an dem Entwurf arbeitet darf sowas weltfremdes da nicht drin stehen.

Zudem bleibt es wohl so, dass die 7,5g reines Thc weiter als nicht geringe Menge gelten sollen. Jedoch mit mindestens 3 Monaten Gefängnis geahndet werden. Das ist eine krasse Verschlechterung (vor allem wenn man den Wert mit 25g Hash schon erreichen kann)

Haha, krass! Das hab ich überlesen! Aber die unlogische Anmerkung kommt da mit Sicherheit noch raus!
Das ist einfach komplett lächerlich!! :LOL:
Und widerspricht absolut dem;
Lebende Pflanzen.jpg
 

TresPlantas

Well-known member
Haha, krass! Das hab ich überlesen! Aber die unlogische Anmerkung kommt da mit Sicherheit noch raus!
Das ist einfach komplett lächerlich!! :LOL:
Und widerspricht absolut dem;
View attachment 18877998
Widerspricht dem wenn man Ahnung von der Materie hat.

Aber ich glaube die meinen das Ernst. Es steht da ja ausdrücklich, dass die 3 Pflanzen sukzessive geerntet werden sollen. Dh du darfst dir immer 25g runterschnibbeln, sodass du nie mehr als 25g gebrauchsfertige Blüten hast.
Die denken wahrscheinlich so ne Pflanze is wie n Gyrosspieß. Maximal behämmert.

Aber das ist nur behämmert, krass ist halt dass auf eine nicht geringe Menge mit dem Gesetz dann eine Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis folgt. Mindeststrafe wohlgemerkt. Da is dann nix mehr mit fallen lassen wegen Eigenbedarf. Absoluter Irrsinn.
Zumal die nicht geringe Menge bei 7,5g Thc liegt und man diese mit einer Menge Hash (unter 25g) schon überschreiten kann.
 

Himachalan

Active member
Die denken wahrscheinlich so ne Pflanze is wie n Gyrosspieß.
:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Finde auf jeden Fall positiv, dass Lauterbach sich viel Infos beim kanadischen Gesundheitsminister geholt hat, wie er sagte. Interessanterweise ist das mit den Pflanzen beim Eigenanbau da scheinbar ähnlich merkwürdig begrenzt. Gleichzeitig sind die halt, was die Gefahren durch Cannabis angeht, sehr gut aufgeklärt. Laut Ryan Lee von Chimera Genetics fand die Gesundheitsbehörde vor der Legalisierung in Kanada nur schlimm, dass viele Konsumenten Cannabis mit diesem Tabak vermischen.
 

MadMac

far beyond driven...
ich freu mich auf jeden fall...
3 Pflanzen pro person...
Ich, Frau, Oma, Opa, Schwieger Mutter & Vater, + die vielen kinder... ;-)
reicht würde ich sagen um die Familie satt zu bekommen ...
wenn nich müssen halt mehr kinder ran... oder paten...
Nachbar kann vielleicht auch aushelfen... ;-)
wird bestimmt lustig... viele neue grower...
und vielleicht hab ich ja die passende Sorte für den Anbau draussen...
wird auf jeden fall über 3 meter ... einige 4 und mehr... je nach Standort...

ist Iranian Auto/OHz x OHz S1 ... voll sativa... nur der early trigger soll bleiben... ist auch bei den meisten... die ersten hab ich schon im mother room ... werden reversed um final seeds zu machen...
warte jetzt nur noch auf das finale Resultat... das high muß stimmen... der rest is schon da ... die großen... die kleine ist der vorgänger ... ähnlich IA ... klein 1 meter aber mehr sativa als alle auto sorten... und n ganz anderes high... mehr sativa ... gleiche der geruch... Nadelwald & Honig
IMG_7037.jpeg

happy growin'
es wird :)
M.:smoker:
 

Hermanthegerman

A bas l`etat policier polygame!
Veteran
Ich frag mich grad, wie es mit Sicherheits und Hygienestandards in bei den Cannabis-Clubs aussehen soll? Bei med Cannabis sind die ja total hoch.
 

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