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Ampel für Cannabislegalisierung?

Uludag

Well-known member
Moderator
Chat Moderator
Graspresso ist bestellt. Falls es jmd. interessiert, es gibt auch "refurbished" .

Habe sogar nur die günstigere Version davon, also deine sieht viel schicker aus mit dem Dislpay und so und die tut schon sehr gut ihren dienst mit 800kg Druck die mit 10 tonnen presst auch das letzte bisschen raus. :biggrin:


Einfach Ebay Kleinanzeigen 💁

Wie diese Monasteria grower die verkaufen auch verschiedenste Cuts von ihren Pflanzen auf kleinanzeigen. finde ich garnicht so abwegig irgendwie XD

Moin!

Verstehe ich das richtig, Samen dürfen NUR aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden? Also nix mit legalen Bestellungen z.B. aus den USA

Das ist aber eh neuer EU standard. Auch andere Pflanzenteile und Samen außerhalb von der EU sollen nicht eingeführt werden. Das gesetz ist neu. Da geht es weniger um cannabis samen sondern eher um das generelle Gesetz keine Pflanzenteile aus nicht EU Ländern einzuführen.
 

El Pollo Diablo

Well-known member
Veteran
Da geht es weniger um cannabis samen sondern eher um das generelle Gesetz keine Pflanzenteile aus nicht EU Ländern einzuführen.
Ja man darf grundsätzlich keine Pflanzen aus nicht Eu Ländern einführen ohne Erlaubnis.

Zitat Zoll de:

"Pflanzen und Pflanzenprodukte im Reiseverkehr​

Allgemeines​

Durch das Mitbringen von Pflanzen und Pflanzenprodukten im Reisegepäck können Sie gefährliche Krankheiten und Schädlinge einschleppen, die in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen verursachen können.

Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es daher EU-weit geltende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die grundsätzlich auch für den privaten Reiseverkehr gelten. Diese Regelungen beinhalten dabei sowohl Einfuhrverbote als auch Einfuhrbeschränkungen.

und weiter:

Einfuhrbeschränkung​

Wenn Sie dennoch lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen in ihrem Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringen wollen, müssen Sie für diese Waren dieselben pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen einhalten wie für gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Dadurch soll die Einschleppung neuer Krankheiten und Schädlinge, die zur Gefährdung unserer Natur sowie unserer Kulturpflanzen führen können, vermieden werden.

Das heißt, Sie müssen für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitbringen, ein Pflanzengesundheitszeugnis mitführen. Das Pflanzengesundheitszeugnis wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt. Können Sie kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist die Einfuhr nicht erlaubt und die Waren werden in der Regel vernichtet. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Sie ein Bußgeld zahlen sowie gegebenenfalls die Kosten für die Vernichtung tragen müssen."
 

GreenDragon1

New member
Ja man darf grundsätzlich keine Pflanzen aus nicht Eu Ländern einführen ohne Erlaubnis.

Zitat Zoll de:

"Pflanzen und Pflanzenprodukte im Reiseverkehr​

Allgemeines​

Durch das Mitbringen von Pflanzen und Pflanzenprodukten im Reisegepäck können Sie gefährliche Krankheiten und Schädlinge einschleppen, die in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen verursachen können.

Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es daher EU-weit geltende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die grundsätzlich auch für den privaten Reiseverkehr gelten. Diese Regelungen beinhalten dabei sowohl Einfuhrverbote als auch Einfuhrbeschränkungen.

und weiter:

Einfuhrbeschränkung​

Wenn Sie dennoch lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen in ihrem Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringen wollen, müssen Sie für diese Waren dieselben pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen einhalten wie für gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Dadurch soll die Einschleppung neuer Krankheiten und Schädlinge, die zur Gefährdung unserer Natur sowie unserer Kulturpflanzen führen können, vermieden werden.

Das heißt, Sie müssen für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitbringen, ein Pflanzengesundheitszeugnis mitführen. Das Pflanzengesundheitszeugnis wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt. Können Sie kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist die Einfuhr nicht erlaubt und die Waren werden in der Regel vernichtet. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Sie ein Bußgeld zahlen sowie gegebenenfalls die Kosten für die Vernichtung tragen müssen."
Danke, daran habe ich in dem Moment gar nicht gedacht. Grundsätzlich nachvollziehbar, nützt aber halt mal gar nichts wenn man dann über EU-Reseller doch an solche Genetiken kommt.
Jaja, dieser verdammte Sortensammeltick, wird nicht leicht werden sich da in der ersten Zeit zurückzuhalten :)
 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Darum werde ich meine Daten bestimmt nicht speichern lassen und nicht in einer Anbauvereinigung Mitglied werden.
Der Wind ist, in meinen Augen, scharf genug .

Privat wird der Tausch erlaubt sein, wer soll das auch kontrollieren?
Ich auch nicht, was soll ich auch in so nem Club, ich hab hier meine 3 Pflanzen am Fenster und im Winter mit LED und das reicht für mich mehr als Dicke das ganze Jahr.

Sah man ja jetzt auch in letzter Minute noch wie Leute wie der Kretschmer noch Versucht haben Stimmung zu machen. Dann muss ich mich erstmal immer in so einem Hinterhof-Club reinschleichen um nicht wieder als Haschgiftspritzer stigmatisiert zu werden... Erstmal alles beobachten wie sich das entwickelt und gesellschaftlich akzeptiert werden wird. Wir kaufen uns doch eh immer unsere Samen und haben auch unsere Community hier zum tauschen. :)
 

endgegner

Well-known member
Ja man darf grundsätzlich keine Pflanzen aus nicht Eu Ländern einführen ohne Erlaubnis.

Zitat Zoll de:

"Pflanzen und Pflanzenprodukte im Reiseverkehr​

Allgemeines​

Durch das Mitbringen von Pflanzen und Pflanzenprodukten im Reisegepäck können Sie gefährliche Krankheiten und Schädlinge einschleppen, die in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen verursachen können.

Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es daher EU-weit geltende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die grundsätzlich auch für den privaten Reiseverkehr gelten. Diese Regelungen beinhalten dabei sowohl Einfuhrverbote als auch Einfuhrbeschränkungen.

und weiter:

Einfuhrbeschränkung​

Wenn Sie dennoch lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen in ihrem Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringen wollen, müssen Sie für diese Waren dieselben pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen einhalten wie für gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Dadurch soll die Einschleppung neuer Krankheiten und Schädlinge, die zur Gefährdung unserer Natur sowie unserer Kulturpflanzen führen können, vermieden werden.

Das heißt, Sie müssen für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitbringen, ein Pflanzengesundheitszeugnis mitführen. Das Pflanzengesundheitszeugnis wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt. Können Sie kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist die Einfuhr nicht erlaubt und die Waren werden in der Regel vernichtet. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Sie ein Bußgeld zahlen sowie gegebenenfalls die Kosten für die Vernichtung tragen müssen."

Schade, dass ich nichy mehr in Deutschland wohne, sonst haette ich mir illegal aus den USA Stecklinge importiert, habe da eine Quelle. Im schlimmsten Fall zahle ich halt ein Busgeld. Aber haette, haette, Fahrradkette :)
 

Makroni

Well-known member
Ich denke ich werde versuchen pro Monat eine Pflanze zu ernten und meine Eltern zwingen 50g zu Bunkern, sie müssen büssen dafür dass sie in der Vergangenheit mal schwarz gewählt haben.
Das rumgemimmi der Konservativen zu 90% die späte Rache an uns 'coolen kids', weil wir sie in der Schule nicht haben mitmachen lassen beim Eimerrauchen. Ich hätte sie mehr verprügeln sollen....

hahahaha wie geil bist Du denn drauf, genau mein Humor. ;)
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Das sehe ich etwas anders und freu mich über die Änderungen.
Und ja... Ich habe mich bereits ab dem Regentenentwurf mit dem Gesetz beschäftigt.
Klar freue ich mich über das was nun erstmal kommt, sollte nicht falsch verstanden werden. Ich mecker auch nicht groß rum, aber es ist halt noch so viel im Unklaren, dass es so eine "friss oder stirb" Anmutung hat. Mehr will/wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen.

Bin selbst gespannt wie das die Gesellschaft allg. behandeln wird bzw. dann in der Realität umsetzt, gerade auch im Straßenverkehr.
 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Das haben sie schon clever gemacht mit den max. 51 - 60g als nur Ordungswidrigkeit und danach halt direkt ordentlich Strafe aufgebrummt.

Im Endeffekt wirds aber wie bisher schon meist auch die richtigen treffen, also die wo Leute anrufen und ein/ausgehen. Deshalb sehe ich das mit 50g trocken nicht so tragisch wenn man nicht gerade als Dealer auffällig wird.

Ich sehe das alles eh nicht so eng, daher dass man jetzt offiziell growen und öffentlich kiffen darf ist alles enntspannter, ich darf zwar 'nur' 50g daheim haben aber eben + Pflanzen und jetzt kann jeder ohne viel Aufwand jederzeit was growen, am Fenster, auf dem Balkon, im Garten... also jederzeit stressfrei ne Kleinigkeit wachsen lassen sogar ohne Strom, das sehe ich als sehr sehr positiv an. :watchplant::rasta:
 

endgegner

Well-known member
Das haben sie schon clever gemacht mit den max. 51 - 60g als nur Ordungswidrigkeit und danach halt direkt ordentlich Strafe aufgebrummt.

Im Endeffekt wirds aber wie bisher schon meist auch die richtigen treffen, also die wo Leute anrufen und ein/ausgehen. Deshalb sehe ich das mit 50g trocken nicht so tragisch wenn man nicht gerade als Dealer auffällig wird.

Ich sehe das alles eh nicht so eng, daher dass man jetzt offiziell growen und öffentlich kiffen darf ist alles enntspannter, ich darf zwar 'nur' 50g daheim haben aber eben + Pflanzen und jetzt kann jeder ohne viel Aufwand jederzeit was growen, am Fenster, auf dem Balkon, im Garten... also jederzeit stressfrei ne Kleinigkeit wachsen lassen sogar ohne Strom, das sehe ich als sehr sehr positiv an. :watchplant::rasta:

Wenn man manchen Leute den kleinen Finger gibt, wollen sie direkt die ganze Hand. Also ein bisschen dankbar sollte man schon sein, sehe ich auch so (heisst aber nicht, dass wir nicht weiter kaempfen sollen)!
Man kann auch die Sachen einfach mal positiv betrachten, auch wenn nicht alles direkt perfekt ist. Euch geht es besser als vielen anderen in Europa.
 

endgegner

Well-known member
Alleine kein Stress mehr mit den Samenbestellungen. Scheisse ist das geil!

Ich finde, am besten ist das mit dem Fuehrerschein. Damals war es mir fast egal ein paar Tagessaetze (wenn ueberhaupt) wegen einer kleinen Menge zu bekommen. Bei der Fuehrerscheinstelle sah das anders aus.
 

Lipperstolz

Active member
Dürfen Sie nicht mehr machen in meinen Augen, und selbst wenn...
darf die Führerscheinstelle diese Daten nicht einmal speichern, es dürfen nur Daten verarbeitet werden wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

§13a wurde geändert, Fahren und gleichzeitig Cannabis Konsument sein ist ab 1.4. ohne Probleme vereinbar. Also darf der Staat auch nicht speichern wenn ich Konsument bin, da schlägt der Datenschutz zu.

Es gibt dann auch keine MPU mehr und all den Staatsterror.
Das ganze Thema ist vom Tisch.
Hier kann man sich tatsächlich jetzt mal richtig entspannen.
sehe ich etwas anders, denn in den neuen Regelungen für die CSCs steht ja genügend drin bzl. Datenerfassung, Speicherung und Datenweitergabe und die werden mit einem Regierungswechsel bestimmt nicht automatisch gelöscht.

Also Perso vorzeigen und 50 gr Hasch im Monat kaufen könnte im Falle einer rückwirkenden Strafverschärfung schon einiges nach sich ziehen...
 
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