What's new
  • ICMag with help from Landrace Warden and The Vault is running a NEW contest in November! You can check it here. Prizes are seeds & forum premium access. Come join in!

CanG | Regeln für Grower und Konsumenten in Deutschland

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Wo steht das denn nun, dass der Handel mit Samen und Stecklingen nicht legal sei? Ich meine, außer auf dieser dubiosen Website...Im Gesetz steht dazu nichts.
Ich kann da nur verlinken, was ich dazu finde.

1711977005047.png


Denke allerdings, dass dies nicht lange so bleiben wird, weil es eben gegen EU-Handelsrecht verstößt und da sicher iwer eine Klage einreicht.

Geht dabei aber auch NUR um den Handel, nicht um Schenkungen/Weitergabe.
 
Last edited:

Grünesblatt

Well-known member
Für viele trotzdem schlecht, kiffen ist legal aber sie müssen momentan noch um Strassendealer. Finde ich blöd wenn ich jetzt nicht selbst anbauen würde. Da ist es schon legal...

Ich ahne aber schon die Welle an zu früh geerntetem Gras kommen:) Weil sie jetzt alle schnell ein Produkt haben wollen.
Für Dealer immernoch perfekt sogar besser. Sie können jetzt zuhause anbauen :sasmokin: Mit 50g erwischt werden...

Lächerliche Politik. Aber man muss sich nichtmehr verstecken
 
Last edited:

Guy Brush

Well-known member
ICMag Donor
Veteran
Ich kann da nur verlinken, was ich dazu finde.

View attachment 18981598

Denke allerdings, dass dies nicht lange so bleiben wird, weil es eben gegen EU-Handelsrecht verstößt und da sicher iwer eine Klage einreicht.

Geht dabei aber auch NUR um den Handel, nicht um Schenkungen/Weitergabe.
Aber das hat doch gar keine Grundlage im Gesetz, was auf dieser Seite steht. Ich denke, das ist alles veraltet.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Aber das hat doch gar keine Grundlage im Gesetz, was auf dieser Seite steht. Ich denke, das ist alles veraltet.
Jubb, scheint so.


Das hier liest sich def. danach, denn wenn es ein Verbot gäbe, dann müßten die genannten Märkte sich ja auch nicht entscheiden, ob sie Pflanzen/Stecker oder Saatgut verkaufen.

Vermute mal das Ganze wird dann in Säule Zwei, oder irgendwie extra gegrelt für gewerbliche "Nutzer".
 

Mitsuharu

White Window
Veteran
Die geben da sogar schon Grow Tipps beim MDR. 😂

Nur durch breite Akzeptanz im Handel gibt es einen wirksamen Jugendschutz! :good: Ne ehrlich, kauft man die Pflanzen und Samen nicht hier kauft man sie im Ausland, der Staat will ja auch mitverdienen. Mal sehen welche Unternehmen bald noch lospreschen, da lässt sich viel Geld verdienen und D hat viel Einfluss auf ganz Europa. :joint::joint: Ist doch cool wenn der Staat erstmal auch die Grower bisschen machen lässt bevor es dann mal irgendwann die Cannabis-Fachgeschäfte(sooo deutsch das Wort ^^) geben wird.

@Uludag reibt sich auch schon die Hände immer neue Steckis von Bauhaus zu testen. :bis:


Wird sicher noch interessante Nachrichten geben die nächsten Tage! Popcorn essen und... kiffen! 🍿:biggrin:
 

Chevy cHaze

Out Of Dankness Cometh Light
ICMag Donor
Veteran
Ja genau, da steht nichts... vor dem Hintergrund dass das alles immer noch Ausnahmeregelungen sind und Cannabis generell immer noch illegal ist, denke ich muss man nicht weitersuchen...
Weitergabe von Vermerhungsmaterial ist nur unter dem Kapitel zu den Anbauvereinigungen zu finden soweit ich gelesen habe, was im Umkehrschluss bedeuten würde dass die Weitergabe zwischen Privatpersonen weiterhin illegal ist, da sie nicht explizit erwähnt oder beschrieben wird.
Ich hoffe ich lieg da falsch aber im Moment lieber etwas zu vorsichtig als wegen irgendeinem Scheiss Probleme bekommen.
Bin aber auch gespannt ob die Clonfabriken in AT ihre Lieferungen offziell nach D ausdehnen und falls ja, was da passiert.
 

Guy Brush

Well-known member
ICMag Donor
Veteran
Ja genau, da steht nichts... vor dem Hintergrund dass das alles immer noch Ausnahmeregelungen sind und Cannabis generell immer noch illegal ist, denke ich muss man nicht weitersuchen...
Weitergabe von Vermerhungsmaterial ist nur unter dem Kapitel zu den Anbauvereinigungen zu finden soweit ich gelesen habe, was im Umkehrschluss bedeuten würde dass die Weitergabe zwischen Privatpersonen weiterhin illegal ist, da sie nicht explizit erwähnt oder beschrieben wird.
Ich hoffe ich lieg da falsch aber im Moment lieber etwas zu vorsichtig als wegen irgendeinem Scheiss Probleme bekommen.
Bin aber auch gespannt ob die Clonfabriken in AT ihre Lieferungen offziell nach D ausdehnen und falls ja, was da passiert.
Ich glaube, da unterliegst du einem Trugschluss. Weitergabe oder Verkauf zwischen Privatpersonen oder Handeltreibenden hätte explizit verboten und mit Strafe bewehrt worden sein müssen, um es illegal zu halten. Ist es aber nicht. Nur der Umstand, dass es nicht ausdrücklich als erlaubte Option beschrieben ist, macht es nicht illegal, sondern -im Gegenteil- quasi legal. Ein Gesetz muss eindeutig sein und muss auch alle Eventualitäten berücksichtigen. Was nicht als verboten beschrieben wird, ist nicht verboten.
 

zaprjaques

da boveda kid
Müsste man mal schauen wie das im Betäubungsmittelgesetz drin steht.

Das CanG ist ja quasi nur ein Zusatz falls ich das richtig verstehe? Also eine Ausnahmeregelung?

Habe schon auf der Homepage eines österreichischen Anbieters gesehen dass die nach Deutschland versenden, auch per Nachnahme. Floweryfield zb. macht das aber (noch?) nicht.
 

endgegner

Well-known member
Müsste man mal schauen wie das im Betäubungsmittelgesetz drin steht.

Das CanG ist ja quasi nur ein Zusatz falls ich das richtig verstehe? Also eine Ausnahmeregelung?

Habe schon auf der Homepage eines österreichischen Anbieters gesehen dass die nach Deutschland versenden, auch per Nachnahme. Floweryfield zb. macht das aber (noch?) nicht.

Gibt auch welche, die schon vorher nach Deutschland verschickt haben. Nur damals konnte man deswegen eine Hausdurchsuchung bekommen, deshalb musste man damals einen Kumpel in Oesterreich haben oder an einem toten Briefkasten schicken lassen, um das zu vermeiden.

Growisland kann ich empfehlen, habe da den Core Cut her und die verschicken auch nach Deutschland.
 

Guy Brush

Well-known member
ICMag Donor
Veteran
Müsste man mal schauen wie das im Betäubungsmittelgesetz drin steht.

Das CanG ist ja quasi nur ein Zusatz falls ich das richtig verstehe? Also eine Ausnahmeregelung?

Habe schon auf der Homepage eines österreichischen Anbieters gesehen dass die nach Deutschland versenden, auch per Nachnahme. Floweryfield zb. macht das aber (noch?) nicht.
Na dann schau doch mal nach, wie das drin steht! Ich glaube auch nicht, dass Anbieter aus Österreich Stecklinge nach Deutschland versenden. Samen ja, Stecklinge nein.
 

Guy Brush

Well-known member
ICMag Donor
Veteran
Gibt auch welche, die schon vorher nach Deutschland verschickt haben. Nur damals konnte man deswegen eine Hausdurchsuchung bekommen, deshalb musste man damals einen Kumpel in Oesterreich haben oder an einem toten Briefkasten schicken lassen, um das zu vermeiden.

Growisland kann ich empfehlen, habe da den Core Cut her und die verschicken auch nach Deutschland.
Ok bin ich eines besseren belehrt worden, aber legal ist das bis vor dem CannG nicht gewesen.
 

endgegner

Well-known member
Ok bin ich eines besseren belehrt worden, aber legal ist das bis vor dem CannG nicht gewesen.
Das auf keine Fall. Habe den Core Cut auch einen Kumpel aus Wien an mich schicken lassen (wohne in Osteuropa und die Strafen sind hier sehr hoch).
Ist wie bei den Growshops, wenn da sich der Betreiber nicht an die Spielregeln haelt, haben die sich gerne mal Listen geholt von Kunden. Und da es eine Grauzone in Oesterreich ist und Growisland in sehr viele EU Laender verschickt, haette ich vor CanG da auch nichts bestellt.

Jetzt kann man es in Erwegung ziehen, wobei ich bei sowas erstmal abwarten wuerde und lieber erstmal einen Freund fragen wuerde. Ausser man haelt sich echt an das Gesetz und hat nur 3 Pflanzen und nicht mehr als 60g. Das werden aber denke ich die wenigsten :D
 

Hasch

learning and laughing
Jetzt kann man es in Erwegung ziehen, wobei ich bei sowas erstmal abwarten wuerde und lieber erstmal einen Freund fragen wuerde. Ausser man haelt sich echt an das Gesetz und hat nur 3 Pflanzen und nicht mehr als 60g. Das werden aber denke ich die wenigsten
Das finde ich auch so schwierig.

Gern würde ich die Grauzonen des CanG austesten.
Nur dumm gelaufen wenn das dann einen Besuch der Polizei nach sich zieht...
Das passt bei mir leider gar nicht!

Als erstmal brav weiter die Füße still halten und unterm Radar bleiben...
 

Guy Brush

Well-known member
ICMag Donor
Veteran
Das auf keine Fall. Habe den Core Cut auch einen Kumpel aus Wien an mich schicken lassen (wohne in Osteuropa und die Strafen sind hier sehr hoch).
Ist wie bei den Growshops, wenn da sich der Betreiber nicht an die Spielregeln haelt, haben die sich gerne mal Listen geholt von Kunden. Und da es eine Grauzone in Oesterreich ist und Growisland in sehr viele EU Laender verschickt, haette ich vor CanG da auch nichts bestellt.

Jetzt kann man es in Erwegung ziehen, wobei ich bei sowas erstmal abwarten wuerde und lieber erstmal einen Freund fragen wuerde. Ausser man haelt sich echt an das Gesetz und hat nur 3 Pflanzen und nicht mehr als 60g. Das werden aber denke ich die wenigsten :D
Also hat doch nicht der Laden die Stecklinge verschickt, sondern dein Kumpel!
 

Chevy cHaze

Out Of Dankness Cometh Light
ICMag Donor
Veteran
Ich glaube, da unterliegst du einem Trugschluss. Weitergabe oder Verkauf zwischen Privatpersonen oder Handeltreibenden hätte explizit verboten und mit Strafe bewehrt worden sein müssen, um es illegal zu halten. Ist es aber nicht. Nur der Umstand, dass es nicht ausdrücklich als erlaubte Option beschrieben ist, macht es nicht illegal, sondern -im Gegenteil- quasi legal. Ein Gesetz muss eindeutig sein und muss auch alle Eventualitäten berücksichtigen. Was nicht als verboten beschrieben wird, ist nicht verboten.
Ich hoffe inständig Du hast Recht, aber bitte bedenken dass Cannabis laut dem neuen Gesetz immer noch illegal ist, mit Ausnahmen, wie im Text zu lesen:

§ 2
Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,
1. Cannabis zu besitzen,
2. Cannabis anzubauen,
3. Cannabis herzustellen,
4. mit Cannabis Handel zu treiben,
5. Cannabis einzuführen oder auszuführen,
6. Cannabis durchzuführen,
7. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
8. Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen,
9. Cannabis zu verabreichen,
10. Cannabis sonst in den Verkehr zu bringen,
11. sich Cannabis zu verschaffen oder
12. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.
(2) Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten. Das gilt nicht für die
1. Extraktion von CBD,
2. Extraktion, die für die Ermittlung der Angaben nach § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und 6 erforderlich ist.
(3) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
1. der Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach Absatz 4,
2. der Besitz von Cannabis nach § 3,
3. der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9 und
4. der gemeinschaftliche Eigenanbau, die Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen
nach den §§ 11 bis 23, 25, 26 und 29.
 

Common Sense

Well-known member
Ja, aber laut §1 8c ist Vermehrungsmaterial (=Samen und Stecklinge) kein Cannabis.
Also ist es eigentlich auch nicht illegal.
Eine der Ungereimtheiten im Gesetz. Weil dann wird erstens explizit erwähnt, dass der Umgang mit Samen erlaubt ist, wenn zum legalen Anbau bestimmt. Zweites die Abgabe von Stecklingen durch CSC geregelt
?
Edit: das müsste man doch eigentlich gar nicht extra regeln, wenn es kein Cannabis ist...
Wir wissen auch immer noch nicht, was "Umgang" genau bedeutet, i.e. umfasst es Tausch und Handel.
 

Latest posts

Latest posts

Top