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Ist mein Nachbar ein Haschzüchter?

T

tea

ist das nicht eigentlich strafbar, was die bild da macht?

Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) Gliederung § 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§
11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,


b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,


c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder


d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches vom 24.03.2005 ( BGBl. I S. 969) m.W.v. 01.04.2005.
sofort anzeigen die schweine!:D:D:D
wie gesagt, in england gab es wegen einer ähnlichen aktion regelrechte volkstumulte...aber wir sind ja hier in deutschland, wo man sich alles bieten lässt;)
 

chunkage

Member
vielleicht denken meine nachbarn ja ich hab nen chemielabor inner wohnung...
sollte wohl anstatt techno/house lieber wieder mehr reggae hörn...
nicht, dass ich es ihnen noch zu schwierig mache ;)
 
K

Krautrocker

Die Bullen selbst betreiben auch "Aufklärungsarbeit". Ich hab sie schon auf einer Messe gesehen, mit einem Stand auf dem sie eine Homebox mit allem Drum und Dran aufgebaut hatten um die Bevölkerung zu "informieren" wie ein Grow aussieht.
 
Nööö, kann man nicht, läuft tatsächlich unter Pressefreiheit. Ich bin vom Fach und muss leider zugeben, dass die Bild ein verschissenes Drecksblatt ist, das ich persönlich verbieten würde.

Die sollten mal gesetzlich regeln, das Gegendarstellungen an der selben Stelle erscheinen müssen, wie die vorausgegangene Falschmeldung. Da würden die zweimal überlegen, was die fürne Kacke drucken. Kennt Ihr eigentlich das Relief draussen an der Taz-Zentrale?

http://www.peter-lenk.de/html/obj/taz.htm
:laughing:
 
wasn das für übeltäter(redaktion),ok das mit aufpassen auf nachbarn kann ich ja verstehen weil ehmals ein nachbar der aus...naja habs nicht mehr in erinnerung wo er ganz genau hergekommen ist aber auf jeden nahost und sogar evt ein wenig weiter..der hat in seiner wohung eine rinderschlachterei betrieben...sachen gibts ausserdem wenn ein paar manchmal zu heftig zu werke geht beschlagen ja auch ab und mal die fenster..wow dank bild sinds ja tolle aussichten,immer schön aufpassen das die wohnugstür nicht eingetreten wird, bloss keine musik dazu,tollllllllllllllllllllll sag ick dazu.
 

C.Green

Member
Ist schon mies was die Bild da so treibt, zum Glück ist der Bericht schon aus 2008 ;)


Hoffe die starten nicht wieder so Aktionen.....
 
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