Hey, dachte mir ich mache mal einen Thread und fasse alles was wir durch den DHV, den Anwalt Hr. Grubwinkler und weitere Quellen wissen aber uns auch selbst aus dem Gesetz erlesen können hier zusammen. Ich versuche dabei möglichst genau zu sein, wem Fehler auffallen darf sie direkt zitieren und möglichst auch eine verbesserte Version mit dazu schreiben. Meinen Startpost werde ich dann laufend aktualisieren, so können wir auch neue Gerichtsurteile und Entscheidungen die eventuell wegweisend sind in die Regeln einfließen lassen.
Der 2. Post dieses Threads wird mein Platzhalterpost wo ich dann Quellenangaben rein tue. Heute aber auch in Zukunft entsprechende Urteile etc.
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Bestimmungen für Grower
1. Growort und Auflagen
Der Growort muss laut CanG auch der Wohnort sein, bei den meisten wird das wohl Wohnung oder Haus sein. Ebenfalls als Teile der Wohnung zählen Balkon und Garten der zum Haus gehört.
-> erstes aber, Kinder dürfen niemals die Möglichkeit haben Zugriff auf die Pflanzen zu haben. Theoretisch müsste auch die Growbox ansich bei Besuch und ähnlichem vor dem Zugriff dritter Personen geschützt werden.
-> Nicht vergessen! : Die Nachbarn müssen unter allen Umständen vor Emmisionen geschützt werden, das bedeutet keine Gerüche, Aktivkohlefilter sind Pflicht in Mietwohnungen! (Mietrecht Geruchsbelästigung Nachbarn)
-> Zum Thema Mietwohnung, Vermieter haben solange im Grunde keine rechtliche Handhabe wie ihr die Nachbarn nicht durch Geruch belästigt und die Bausubstanz des Hauses nicht beschädigt!
Es ist auch sehr gut denkbar das zu Wohnorten auch zeitweise genutzte Kleingärten zählen dürfen. Wobei auch hier das Gebot gilt das dritte Personen und vorallem Kinder keinen Zugriff auf die Pflanzen haben dürfen. Im Garten offen Pflanzen hinstellen nein aber im Kleingarten Indoor im verschlossenem Raum anbauen ja.
Ich denke hier werden dann Gerichte entscheiden müssen was eine ausreichende Sicherung der Pflanzen Outdoor im Kleingarten oder im eigenen Haus-Vorgarten darstellt. Abschließbare , eingezäunte Gewächshäuser, die von außen nicht einsehbar sind wären ja auch ein geschlossener Raum am eigenen Wohnort.
Ehepartner dürfen nicht zusammen anbauen und die Frau/Mann gilt theoretisch als dritte Person, fragt sich natürlich wer das sinnvoll kontrollieren soll aber vom Gesetz her müsste ein Ehepaar 2 Growboxen aufstellen und darf sich nicht eine Box mit 6 Pflanzen teilen. Wie gesagt natürlich eher unwahrscheinlich die Strafverfolgung weil wer soll das kontrollieren aber so sieht es das Gesetz vor.
-> Wichtig zu disem Punkt, wenn man als Ehepaar zusammen 100g lagert definitiv die Gläser trennen wem welche 50g gehören!
Was also auf keinen Fall geht ist extra eine Gewerbefläche oder ähnliches zu mieten nur um dort zu growen. Der Anbau muss am Wohnort stattfinden.
2. Anbaumenge der Pflanzen zur Weedproduktion und anschließende Besitzmenge
Vollkommen gesicherte Informationen die man guten Gewissens aktuell weiter geben kann:
- 3 Pflanzen zur Blüte und Weedproduktion sind erlaubt, dabei ist es unerheblich in welcher Größe und mit welchem Equipment
- Ihr dürft 50g des fertigen Endproduktes eurer 3 Pflanzen Zuhause lagern, Überschüssse müssen vernichtet werden () also Trockenmenge, beim Trocknungsprozess darf es mehr feuchte Menge sein.
-Die 50g dürfen ebenfalls Hasch sein, auch andere Konzentrate die über Hasch hinaus gehen sind ab dem Zeitpunkt ab dem sie existieren legal, theoretisch ist aber zum Beispiel die Herstellung von Rosin verboten weil es eine Weiterverarbeitung/Zubereitung darstellt und die ist nicht gestattet. 50g Extrakt Zuhause dann lagern ist aber wieder kein Problem.
Rosin war eh lange nen Sonderfall, am Anfang im Gesetz sogar als "Hasch mit Wärme hergestellt" beschrieben, später aber wieder gestrichen.
-> Ausnahme wären CBD Konzentrate wo sowohl Herstellung als auch Besitz legal wären.
!Wichtig für unter 21-Jährige! Die unter 10% THC Regel gilt nicht für den Eigenanbau, gebt Gas aber achtet auf eure Gesundheit!
2.1. Besitz/Beschaffung von Samen/Stecklingen ("Vermehrungsmaterial")
Samen
- Kauf von Samen ist Personen ab 18 Jahren in Anbauvereinigungen (auch als nicht Mitglied), sowie im europäischen Ausland gestattet. Ich denke bekannte Länder wären hier Spanien, Österreich und die Niederlande aber auch einige andere EU Staaten verkaufen legal Seeds.
Mengenmäßig sehe ich hier keine Beschränkung im CanG steht wortwörtlich:
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
!!! WICHTIG !!! Um hier auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich denke ich von sehr großen Samenbestellungen abzusehen, man kann dem Zoll wohl schwer erklären wozu man 500 Samen auf einmal für den Eigenbedarf braucht.
Stecklinge
- Es ist jedem gestattet 5 Stecklinge in Cannabisclubs pro Monat zu kaufen aber laut Gesetz ist dort nicht beschrieben wieviele man insgesamt besitzen darf. Auch Steckliunge mit Wurzelballem in nem kleinen Topf mit Erde stellen laut Gesetzestext Vermehrungsmaterial dar, weil Pflanzen ohne Blütenstände nicht als "Cannabis" zählen. Also klar ansich Pflanzengattung schon aber ihr wisst wie es gemeint ist.
Begründung im Gesetzestext: Stecklinge/Sprossteile und Jungpflanzen mit unter 0,3% THC eignen sich nicht zum Konsum als Rauschmittel. Und nur in der Begründung zum Gesetz, nicht aber im Gesetz selber steht das ein Steckling der Vermehrungsmaterial ist und eingetopft wird zu einer "Pflanze" wird.
!!! Wichtig !!! Ich denke wir sind uns einig das ein Gericht in Bayern, nachdem bayrische Polizisten bei einer Person 3 Blühpflanzen + Menge X an Stecklingen aka- Vermehrungsmaterial findet, die richtig Gas geben und jede Gerichtsinstanz bemühen werden um dir maximal auf den Sack zu gehen. Ein Gericht in Berlin Neukölln hat da dann vielleicht eher andere Sorgen.
Plausibel für jedes Gericht ist, wenn man 3 Blühpflanzen hat und 3 Stecklinge und die schonmal für den nächsten Grow vorzieht. Da ist ersichtlich das die Absicht war sich an das Gesetz zu halten. Was das Amtsgericht in eurem Kaff dann entscheidet steht auf nem anderen Blatt Papier. Also wer sich komplett clean an die Regeln halten möchte hat 3 Blühpflanzen und sonst nichts, mutigere die das Gesetz eher chillig auslegen ziehen schonmal noch 3 vor und der Rest sind wir ehrlich scheißt eh drauf und macht weiter wie bisher. Muss jeder für sich entscheiden.
Wo kein Kläger da kein Richter ist halt auch immer noch der Grundsatz. Und wer meine persönliche Meinung wissen will....keine Pflanze ist illegal!
Informationen für Konsumenten
Hier bin ich erstmal Grundsätzlich auch auf eure Vorschläge und Hilfe angewiesen was für Konsumenten die keine Dauerkiffer sind wichtig und zu beachten ist!
- Es ist jedem Bürger erlaubt 25g Cannabis egal aus welcher Quelle mit sich zu führen. Ob das Cannabis vom Schwarzmarkt oder einem Club stammt macht vor dem Gesetz keinen Unterschied. Sobald unter 25g in eurer Tasche sind ist es legales Cannabis!
->Anmerkung dazu: Sollte ihr dabei erwischt werden das Cannabis illegal auf dem Schwarzmarkt erworben zu haben, also direkt beim kauf, kann das Cannabis von der Polizei als Beweismittel gegen den Dealer eingezogen werden!
- Das mitführen dürfen gilt ebenfalls für alle öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Inlandsflügen. Denkt dabei an Rücksicht mit geruchsdichten Gefäßen und das Kinder nicht an euer Cannabis gelangen können
- Allgemein ist Geruch ein Thema, wenn es bei dir vor der Tür jeden Tag nach Gras riecht kommen vielleicht nicht die Cops aber wenn alle Nachbarn über dich Beschwerden schreiben siehst du dich nachher einem außerordentlichem Kündigungsgrund nach Abmahnungen gegenüber und verlierst vielleicht deine Wohnung
-Edibles sind verboten weil das wieder eine weiterverarbeitung des Cannabis darstellt genau wie beim Thema Konzentrate, ist der Keks erstmal da, passt es. Wohl bekomms!
Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
!!! Dieses Text stellt keine Rechtsberatung dar, bitte informiert euch trotzdem selber ausgibig auf diese Angaben gibt es keine Gewähr. Im Ernstfall zieht bitte immer eine Rechtsberatung hinzu. Falls ihr das tut könnt ihr auch gerne hier das Ergebnis der Beratung posten !!!
Solltet ihr Dokumente hochgeladen, schwärzt bitte sämtliche personenbezogenen Daten, gemäß DsGVo.
Der 2. Post dieses Threads wird mein Platzhalterpost wo ich dann Quellenangaben rein tue. Heute aber auch in Zukunft entsprechende Urteile etc.
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Bestimmungen für Grower
1. Growort und Auflagen
Der Growort muss laut CanG auch der Wohnort sein, bei den meisten wird das wohl Wohnung oder Haus sein. Ebenfalls als Teile der Wohnung zählen Balkon und Garten der zum Haus gehört.
-> erstes aber, Kinder dürfen niemals die Möglichkeit haben Zugriff auf die Pflanzen zu haben. Theoretisch müsste auch die Growbox ansich bei Besuch und ähnlichem vor dem Zugriff dritter Personen geschützt werden.
-> Nicht vergessen! : Die Nachbarn müssen unter allen Umständen vor Emmisionen geschützt werden, das bedeutet keine Gerüche, Aktivkohlefilter sind Pflicht in Mietwohnungen! (Mietrecht Geruchsbelästigung Nachbarn)
-> Zum Thema Mietwohnung, Vermieter haben solange im Grunde keine rechtliche Handhabe wie ihr die Nachbarn nicht durch Geruch belästigt und die Bausubstanz des Hauses nicht beschädigt!
Es ist auch sehr gut denkbar das zu Wohnorten auch zeitweise genutzte Kleingärten zählen dürfen. Wobei auch hier das Gebot gilt das dritte Personen und vorallem Kinder keinen Zugriff auf die Pflanzen haben dürfen. Im Garten offen Pflanzen hinstellen nein aber im Kleingarten Indoor im verschlossenem Raum anbauen ja.
Ich denke hier werden dann Gerichte entscheiden müssen was eine ausreichende Sicherung der Pflanzen Outdoor im Kleingarten oder im eigenen Haus-Vorgarten darstellt. Abschließbare , eingezäunte Gewächshäuser, die von außen nicht einsehbar sind wären ja auch ein geschlossener Raum am eigenen Wohnort.
Ehepartner dürfen nicht zusammen anbauen und die Frau/Mann gilt theoretisch als dritte Person, fragt sich natürlich wer das sinnvoll kontrollieren soll aber vom Gesetz her müsste ein Ehepaar 2 Growboxen aufstellen und darf sich nicht eine Box mit 6 Pflanzen teilen. Wie gesagt natürlich eher unwahrscheinlich die Strafverfolgung weil wer soll das kontrollieren aber so sieht es das Gesetz vor.
-> Wichtig zu disem Punkt, wenn man als Ehepaar zusammen 100g lagert definitiv die Gläser trennen wem welche 50g gehören!
Was also auf keinen Fall geht ist extra eine Gewerbefläche oder ähnliches zu mieten nur um dort zu growen. Der Anbau muss am Wohnort stattfinden.
2. Anbaumenge der Pflanzen zur Weedproduktion und anschließende Besitzmenge
Vollkommen gesicherte Informationen die man guten Gewissens aktuell weiter geben kann:
- 3 Pflanzen zur Blüte und Weedproduktion sind erlaubt, dabei ist es unerheblich in welcher Größe und mit welchem Equipment
- Ihr dürft 50g des fertigen Endproduktes eurer 3 Pflanzen Zuhause lagern, Überschüssse müssen vernichtet werden () also Trockenmenge, beim Trocknungsprozess darf es mehr feuchte Menge sein.
-Die 50g dürfen ebenfalls Hasch sein, auch andere Konzentrate die über Hasch hinaus gehen sind ab dem Zeitpunkt ab dem sie existieren legal, theoretisch ist aber zum Beispiel die Herstellung von Rosin verboten weil es eine Weiterverarbeitung/Zubereitung darstellt und die ist nicht gestattet. 50g Extrakt Zuhause dann lagern ist aber wieder kein Problem.
Rosin war eh lange nen Sonderfall, am Anfang im Gesetz sogar als "Hasch mit Wärme hergestellt" beschrieben, später aber wieder gestrichen.
-> Ausnahme wären CBD Konzentrate wo sowohl Herstellung als auch Besitz legal wären.
!Wichtig für unter 21-Jährige! Die unter 10% THC Regel gilt nicht für den Eigenanbau, gebt Gas aber achtet auf eure Gesundheit!
2.1. Besitz/Beschaffung von Samen/Stecklingen ("Vermehrungsmaterial")
Samen
- Kauf von Samen ist Personen ab 18 Jahren in Anbauvereinigungen (auch als nicht Mitglied), sowie im europäischen Ausland gestattet. Ich denke bekannte Länder wären hier Spanien, Österreich und die Niederlande aber auch einige andere EU Staaten verkaufen legal Seeds.
Mengenmäßig sehe ich hier keine Beschränkung im CanG steht wortwörtlich:
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
!!! WICHTIG !!! Um hier auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich denke ich von sehr großen Samenbestellungen abzusehen, man kann dem Zoll wohl schwer erklären wozu man 500 Samen auf einmal für den Eigenbedarf braucht.
Stecklinge
- Es ist jedem gestattet 5 Stecklinge in Cannabisclubs pro Monat zu kaufen aber laut Gesetz ist dort nicht beschrieben wieviele man insgesamt besitzen darf. Auch Steckliunge mit Wurzelballem in nem kleinen Topf mit Erde stellen laut Gesetzestext Vermehrungsmaterial dar, weil Pflanzen ohne Blütenstände nicht als "Cannabis" zählen. Also klar ansich Pflanzengattung schon aber ihr wisst wie es gemeint ist.
Begründung im Gesetzestext: Stecklinge/Sprossteile und Jungpflanzen mit unter 0,3% THC eignen sich nicht zum Konsum als Rauschmittel. Und nur in der Begründung zum Gesetz, nicht aber im Gesetz selber steht das ein Steckling der Vermehrungsmaterial ist und eingetopft wird zu einer "Pflanze" wird.
!!! Wichtig !!! Ich denke wir sind uns einig das ein Gericht in Bayern, nachdem bayrische Polizisten bei einer Person 3 Blühpflanzen + Menge X an Stecklingen aka- Vermehrungsmaterial findet, die richtig Gas geben und jede Gerichtsinstanz bemühen werden um dir maximal auf den Sack zu gehen. Ein Gericht in Berlin Neukölln hat da dann vielleicht eher andere Sorgen.
Plausibel für jedes Gericht ist, wenn man 3 Blühpflanzen hat und 3 Stecklinge und die schonmal für den nächsten Grow vorzieht. Da ist ersichtlich das die Absicht war sich an das Gesetz zu halten. Was das Amtsgericht in eurem Kaff dann entscheidet steht auf nem anderen Blatt Papier. Also wer sich komplett clean an die Regeln halten möchte hat 3 Blühpflanzen und sonst nichts, mutigere die das Gesetz eher chillig auslegen ziehen schonmal noch 3 vor und der Rest sind wir ehrlich scheißt eh drauf und macht weiter wie bisher. Muss jeder für sich entscheiden.
Wo kein Kläger da kein Richter ist halt auch immer noch der Grundsatz. Und wer meine persönliche Meinung wissen will....keine Pflanze ist illegal!
Informationen für Konsumenten
Hier bin ich erstmal Grundsätzlich auch auf eure Vorschläge und Hilfe angewiesen was für Konsumenten die keine Dauerkiffer sind wichtig und zu beachten ist!
- Es ist jedem Bürger erlaubt 25g Cannabis egal aus welcher Quelle mit sich zu führen. Ob das Cannabis vom Schwarzmarkt oder einem Club stammt macht vor dem Gesetz keinen Unterschied. Sobald unter 25g in eurer Tasche sind ist es legales Cannabis!
->Anmerkung dazu: Sollte ihr dabei erwischt werden das Cannabis illegal auf dem Schwarzmarkt erworben zu haben, also direkt beim kauf, kann das Cannabis von der Polizei als Beweismittel gegen den Dealer eingezogen werden!
- Das mitführen dürfen gilt ebenfalls für alle öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Inlandsflügen. Denkt dabei an Rücksicht mit geruchsdichten Gefäßen und das Kinder nicht an euer Cannabis gelangen können
- Allgemein ist Geruch ein Thema, wenn es bei dir vor der Tür jeden Tag nach Gras riecht kommen vielleicht nicht die Cops aber wenn alle Nachbarn über dich Beschwerden schreiben siehst du dich nachher einem außerordentlichem Kündigungsgrund nach Abmahnungen gegenüber und verlierst vielleicht deine Wohnung
-Edibles sind verboten weil das wieder eine weiterverarbeitung des Cannabis darstellt genau wie beim Thema Konzentrate, ist der Keks erstmal da, passt es. Wohl bekomms!
Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
!!! Dieses Text stellt keine Rechtsberatung dar, bitte informiert euch trotzdem selber ausgibig auf diese Angaben gibt es keine Gewähr. Im Ernstfall zieht bitte immer eine Rechtsberatung hinzu. Falls ihr das tut könnt ihr auch gerne hier das Ergebnis der Beratung posten !!!
Solltet ihr Dokumente hochgeladen, schwärzt bitte sämtliche personenbezogenen Daten, gemäß DsGVo.
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