Hi,
hätte da mal eine grundsätzliche Frage an die versierten user, wenn es um eine Fahrzeugkontrolle (in Deutschland) geht.
In wie weit darf ein Polizeibeamte willkürlich entscheiden, ob es sich beim Fahrer um den Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt handelt und ihn nach Verweigerung z.b. des Pisstests ihn nach (angeblich) richterlichem Beschluss zur Blutentnahme auf die Wache bringen?
Im Grunde kann ja immer der Anfangsverdacht bestehen und der Polizist einen zum freiwilligen Test zwingen und muss dann zwingend bei Ablehnung auf die Blutentnahme bestehen?
Was ist, wenn der Fahrer (so wie es bei einem Kollegen war) völlig nüchtern daherkam, auch keinen Alkohol getrunken hat, bei einer Routinekontrolle rausgezogen wurde und der Beamte dennoch einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt willkürlich feststellt (sei es ob ihm seine Nase nicht passt etc...).
Hat man da irgendwelche Grundrechte dem zu entgehen?
Beispielweise noch Vorort seinen Anwalt anzurufen (24h Notfallnummer) oder es sonst wie zu verweigern?
Ich selbst bin bisher immer mit der Taktik mindestens ein Bier intus zu haben und bei der Frage nach Konsum dieses auch zu zugeben, danach blasen und gut, perfekt gefahren und mir wurde noch nie nach dem Blasen auch noch Drogenkonsum oder gar ein Pisstest etc. erfragt.
Die waren zufrieden, dass ich geblasen habe, konnten so was in ihren Bereicht schreiben und ich hatte stets meine Ruhe.
Dies kann es aber doch auch nicht sein.
Mein Kollege, der diese Taktik anscheinend nicht kennt und eben gar nichts getrunken hatte und dies auch sagte, hat im Grunde also immer die Arschkarte wenn der Bulle was finden will, sich dem Pisstest (oder Wischtest oder was es inzwischen alles gibt) willkürlich unterziehen zu müssen, oder alternativ nach Verweigerung zur Blutentnahme mitgenommen zu werden?
In seinem Fall sagte der Bulle er sei nun vorläufig festgenommen und muss auf die Wache?
Da muss man doch auch irgendwelche Rechte haben, um dem zu entgehen oder?
Somit wäre ja jeder Kiffer immer und zu jederzeit der Willkür der Beamten ausgeliefert egal wie nüchtern er daher kommt.
Und seien wir mal ehrlich. Jeder Dauerkiffer ist nach ein paar Stunden nach dem letzten Hit wieder vollkommen nüchtern (in seinem Fall war der letzte Konsum sogar am Vorabend und die Kontrolle war am nächsten Tag am Vormittag. Also sogar ausgeschlafen und daher völlig nüchtern).
Das Blutbild dagegen wird beim Dauerkonsumenten nach ein paar Stunden Pause wohl was ganz anderes zeigen und er wird sicher zur MPU deswegen müssen und vielleicht sogar den Schein vorher abgeben müssen?
Das kann doch nicht sein, oder?
Wäre da wie gesagt ein Anruf beim Anwalt (Fachanwalt für BTM bzw. Strafrecht natürlich) Vorort noch nicht sinnvoll und der Beamte würde darauf hin vielleicht sogar von der Mitnahme absehen? GGF. könnte er ihm ja den Hörer Vorort geben und er schwallt ihn mit Paragraphen und Rechten etc. zu die ein Laie so detaliert ja niemals rüberbringen kann?
Nach dem Vorfall mache ich mir ernsthaft Gedanken, auch mal einen Plan B in der Tasche zu haben, wenn bei mir meine Taktik mal nicht greifen sollte.
Daher die Frage an die versierten user hier, die sich mit sowas genau auskennen.
Alternativ werde ich die Tage genau einen solchen Fall mit meinem Anwalt besprechen, denn dieser Vorfall hat mich dann doch ganz schön geschockt.
Wir reden hier auch nicht von einem unter 25 Jährigen jung Erwachsenen der vielleicht auch äußerlich nach einem Konsumenten aussieht, sondern einem erwachsenen Familienvater weit ü30, der mit beiden Beinen im Leben steht und auch keine Schrottkarre fährt, was ja auch immer nicht unerheblich für solche Anfangsverdachte ist.
Ist man da wirklich der reinen Willkür der Beamten ausgesetzt, oder muss er sich da schon sehr merkwürdig verhalten haben, damit es überhaut zu sowas kommt?
Danke und ein gutes Neues an alle
hätte da mal eine grundsätzliche Frage an die versierten user, wenn es um eine Fahrzeugkontrolle (in Deutschland) geht.
In wie weit darf ein Polizeibeamte willkürlich entscheiden, ob es sich beim Fahrer um den Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt handelt und ihn nach Verweigerung z.b. des Pisstests ihn nach (angeblich) richterlichem Beschluss zur Blutentnahme auf die Wache bringen?
Im Grunde kann ja immer der Anfangsverdacht bestehen und der Polizist einen zum freiwilligen Test zwingen und muss dann zwingend bei Ablehnung auf die Blutentnahme bestehen?
Was ist, wenn der Fahrer (so wie es bei einem Kollegen war) völlig nüchtern daherkam, auch keinen Alkohol getrunken hat, bei einer Routinekontrolle rausgezogen wurde und der Beamte dennoch einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt willkürlich feststellt (sei es ob ihm seine Nase nicht passt etc...).
Hat man da irgendwelche Grundrechte dem zu entgehen?
Beispielweise noch Vorort seinen Anwalt anzurufen (24h Notfallnummer) oder es sonst wie zu verweigern?
Ich selbst bin bisher immer mit der Taktik mindestens ein Bier intus zu haben und bei der Frage nach Konsum dieses auch zu zugeben, danach blasen und gut, perfekt gefahren und mir wurde noch nie nach dem Blasen auch noch Drogenkonsum oder gar ein Pisstest etc. erfragt.
Die waren zufrieden, dass ich geblasen habe, konnten so was in ihren Bereicht schreiben und ich hatte stets meine Ruhe.
Dies kann es aber doch auch nicht sein.
Mein Kollege, der diese Taktik anscheinend nicht kennt und eben gar nichts getrunken hatte und dies auch sagte, hat im Grunde also immer die Arschkarte wenn der Bulle was finden will, sich dem Pisstest (oder Wischtest oder was es inzwischen alles gibt) willkürlich unterziehen zu müssen, oder alternativ nach Verweigerung zur Blutentnahme mitgenommen zu werden?
In seinem Fall sagte der Bulle er sei nun vorläufig festgenommen und muss auf die Wache?
Da muss man doch auch irgendwelche Rechte haben, um dem zu entgehen oder?
Somit wäre ja jeder Kiffer immer und zu jederzeit der Willkür der Beamten ausgeliefert egal wie nüchtern er daher kommt.
Und seien wir mal ehrlich. Jeder Dauerkiffer ist nach ein paar Stunden nach dem letzten Hit wieder vollkommen nüchtern (in seinem Fall war der letzte Konsum sogar am Vorabend und die Kontrolle war am nächsten Tag am Vormittag. Also sogar ausgeschlafen und daher völlig nüchtern).
Das Blutbild dagegen wird beim Dauerkonsumenten nach ein paar Stunden Pause wohl was ganz anderes zeigen und er wird sicher zur MPU deswegen müssen und vielleicht sogar den Schein vorher abgeben müssen?
Das kann doch nicht sein, oder?
Wäre da wie gesagt ein Anruf beim Anwalt (Fachanwalt für BTM bzw. Strafrecht natürlich) Vorort noch nicht sinnvoll und der Beamte würde darauf hin vielleicht sogar von der Mitnahme absehen? GGF. könnte er ihm ja den Hörer Vorort geben und er schwallt ihn mit Paragraphen und Rechten etc. zu die ein Laie so detaliert ja niemals rüberbringen kann?
Nach dem Vorfall mache ich mir ernsthaft Gedanken, auch mal einen Plan B in der Tasche zu haben, wenn bei mir meine Taktik mal nicht greifen sollte.
Daher die Frage an die versierten user hier, die sich mit sowas genau auskennen.
Alternativ werde ich die Tage genau einen solchen Fall mit meinem Anwalt besprechen, denn dieser Vorfall hat mich dann doch ganz schön geschockt.
Wir reden hier auch nicht von einem unter 25 Jährigen jung Erwachsenen der vielleicht auch äußerlich nach einem Konsumenten aussieht, sondern einem erwachsenen Familienvater weit ü30, der mit beiden Beinen im Leben steht und auch keine Schrottkarre fährt, was ja auch immer nicht unerheblich für solche Anfangsverdachte ist.
Ist man da wirklich der reinen Willkür der Beamten ausgesetzt, oder muss er sich da schon sehr merkwürdig verhalten haben, damit es überhaut zu sowas kommt?
Danke und ein gutes Neues an alle