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Cannabis 1.03.2024/1.07.2024 Was Darf man und was nicht Thread !!!

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Laut der letzten DHV-News sollten Stecklinge und Samen seit dem 01.04 komplett legal sein.
Als Cannabis und unter die 3-Pflanzen-Regel, die man nur zu Hause oder im Verein besitzen darf, fallen nur blühende Pflanzen mit mehr als 0,3% THC.
Alles andere: Samen, Mutterpflanzen und Stecklinge sind Vermehrungsmaterialien. Diese waren nur unter dem alten BtmG verboten, im neuen CanG ist aber kein Verbot mehr zu finden (Außer der Begrenzung der Abgabemenge im Verein).



Der Fall in Norderstedt ist sehr interessant. Eigentlich haben die nach neuer Gesetzeslage nichts falsch gemacht. Mütter, Samen und Stecklinge darf man eigentlich in unbegrenzter Zahl besitzen.

Ich vermute die haben sich mit ihrer "Pflanzliste", die sie online gestellt haben selbst ins Knie geschossen.
Da war einer leider etwas unachtsam, und das wird denen nun zur Last gelegt.

Wenn es daran lag wird dieser Club sicher keine "Lizens" mehr bekommen.

Was anderes kanns eigentlich gar nicht sein, weil alle anderen Clubs ja normal/legal weiterlaufen, auch hier.
 

Dr.Dutch

Member
Wenn es daran lag wird dieser Club sicher keine "Lizens" mehr bekommen.

Das ist keine Anbauvereinigung, nur eine Clubmitgliedschaft in dem Shop, aus dem man dann damit auch Stecklinge beziehen kann.
Wie gesagt, mal sehr interessant, was dabei raus kommt. Eigentlich findet sich im Gesetz kein Verbot mehr für das, was sie gemacht haben.


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src https://bigger-trees.de/clubmitgliedschaft/
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Das ist keine Anbauvereinigung, nur eine Clubmitgliedschaft in dem Shop, aus dem man dann damit auch Stecklinge beziehen kann.
Wie gesagt, mal sehr interessant, was dabei raus kommt. Eigentlich findet sich im Gesetz kein Verbot mehr für das, was sie gemacht haben.


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Du hast es evtl. nicht mitbekommen. Aber die haben eine Pflanzliste online gestellt wo Sorten gelistet waren die vor dem 1.4. angebaut wurden. Das haben sie dann bemerkt, aber evtl. zu spät.

Kann also auch sein, dass sie nur die Pflanzen geholt haben, die eben vor der "Legalisierung" als Inventar gelistet waren.
 

Dr.Dutch

Member
Ist nach dem 01.04 egal, da das Gesetz rückwirkend auch alles legalisiert. Man hätte das Vermehrungsmaterial vor dem 01.04 sicherstellen müssen, als es noch verboten war.

Bei den Mutterpflanzen, die man im DHV-Video bei der Verteilaktion im Hintergrund sehen kann, ist ja auch klar, dass sie bereits vor dem 01.04 gepflanzt wurden.

Die Aktion war aber auch total legal nach der Auskunft bei den zuständigen Ämtern.

Ich selber würde es jetzt auch nicht drauf ankommen lassen, aber ich bin doch jedem dankbar, der hier jetzt Pionierarbeit leistet.

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WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Will das ja auch garnicht schlecht reden, aber das wäre halt das einzige was ich mir vorstellen kann, warum es dazu kam.

Drück denen natürlich die Daumen, dass das alles gut über die Bühne läuft.

Weiß jetzt nicht wann die Aktion vom DHV war, aber dass die Pflanzen älter sind macht nichts, denn man kann/konnte sie ja aus AT z.B. bestellen.

Der Fehler war sicher es so zu dokumentieren, wie sie es leider gemacht hatten.
 

Senior Grower

Chili Canna Gourmet
Laut der letzten DHV-News sollten Stecklinge und Samen seit dem 01.04 komplett legal sein.
Tja, das ist aber nur EINE Interpretation. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und Anwaltsseiten dazu gelesen. Da gibt es 2 konträre Meinungen. Die eine vom DHV und die, dass jede Pflanze unter das 3-Pflanzen-Limit fällt, sobald sie "eingetopft" und angewachsen ist. Letzteres macht für mich eigentlich keinen Sinn, da ja Anbauvereine definitiv 5 Stecklinge an eine Person abgeben dürfen. Aber was die Gerichte dazu sagen ... hmm. Das mit den 7,5g THC hat ja eigentlich auch keiner mehr erwartet ....

Was den Fall Norderstedt angeht, vermute ich was anderes: es könnte die kommerzielle Nutzung sein. Schlimmstenfalls allerdings auch der Besitz von mehr als 3 Stecklingen. Aber Ersteres halte ich für wahrscheinlicher.
 

Senior Grower

Chili Canna Gourmet
Ich glaube Lauterbach hat selbst letztens noch gesagt dass niemand kriminalisiert wird weil er am 01.04.24 schon Pflanzen hat die z.B. schon ein paar Wochen alt sind.
Nein, das sicher nicht. Da gab es ja die unsägliche Amnestiedebatte - wo manche Länder meinten, sie würden mit dem amnestieren nicht nachkommen und deshalb hätten Verurteilte vor dem 1.4. sogar tlw. das Recht zu klagen. Da sehe ich ausnahmsweise kein Problem - denn die Anklage würde ja gleich wieder nach einem Urteil "amnestiert" und das wollen die nicht mal in Bayern auf sich nehmen.
 

Dr.Dutch

Member
Tja, das ist aber nur EINE Interpretation. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und Anwaltsseiten dazu gelesen. Da gibt es 2 konträre Meinungen. Die eine vom DHV und die, dass jede Pflanze unter das 3-Pflanzen-Limit fällt, sobald sie "eingetopft" und angewachsen ist.

Habe mir auch mal die Mühe gemacht und den Regelungstext selber durchgeguckt.
Wenn man hier genau ist (was man in Gesetzestexten ja sein sollte) fallen Mutterpflanzen auch unter Stecklinge, da sie "zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchstände verfügen".
Mutterpflanzen werden in dem gesammten Text nicht einmal erwähnt, als nicht näher definiert und sollten daher auch, da sie ausschließlich zur Vermehrung dienen, als Jungpflanze gelten.

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Und wenn wir weiter gucken, gibt es nur Verbote im Zusammenhang mit Cannabis, aber nicht mit Vermehrungsmaterial

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Samen dürfen aus allen EU-Ländern legal bezogen werden.
Von einem Verkaufsverbot von Samen/Vermehrungsmaterial in Deutschland findet sich in dem Text nichts.

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In den Starfvorschriften taucht das Wort "Vermehrungsmaterial" nicht auf.

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Nur in den Bußgeldvorschriften. Hier bezieht es sich aber immer auf Anbauvereinigungen.

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Hier wird "Vermehrungsmaterial" dann das letzte mal erwähnt.

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Kann da dann auch der Aussage aus dem DHV-Video zustimmen. Meine Mamas und Klone sind anscheinend ziemlich legal jetzt.
 

Senior Grower

Chili Canna Gourmet
Du hast aber wesentliche Dinge vergessen. §4 (3) spricht von Vermehrungsmaterial. Und da sind 2 Referenzen drin - zu §10 KCanG und Kapitel 4 (letzteres dürfte jetzt nicht so interessant sein, das es nur den EU-Import beschreibt).

§ 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum​


§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Jetzt bleibt halt die Frage, ob §10 nicht auch gewerblichen Handel mit Vermehrungsmaterial indirekt untersagt oder ob das in Bezug z.B. auf Norderstedt nicht relevant ist. Es gibt ja auch noch mehrere Stellen, wo "gewerblich" untersagt ist. U.a. in §4 Abs. 2. Naja, lassen wir uns überraschen. Aber vor Gericht und auf hoher See ...
 

Dr.Dutch

Member
Du hast aber wesentliche Dinge vergessen. §4 (3) spricht von Vermehrungsmaterial. Und da sind 2 Referenzen drin - zu §10 KCanG und Kapitel 4 (letzteres dürfte jetzt nicht so interessant sein, das es nur den EU-Import beschreibt).

Die erste Referenz bezieht sich auf den privaten Eigenanbau.
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Kapitel 4 gilt dann für Anbauvereinigungen.

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Steckies zu bestellen scheint aber kein Problem mehr hier zu sein. Haben in Norderstedt wohl nur etwas Pech gehabt^^

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Mitsuharu

White Window
Veteran
Das scheint wohl eine Art Marktplatz Portal mit verschiedenen Händlern zu sein, wie Ebay, Amazon, Otto, Kaufland etc.!?


Wenn die wirklich schon so verzweigt wie auf den Bildern geliefert werden dann finde ich 15€ voll ok, zahlt man ja für gute einzelne FEM Samen auch schon mittlerweile. Wobei ich es sympatischer fände wenn die Versandkosten gleich mit im Preis drin sichtbar wären, ist doch eh immer das gleiche was die irgendwann massenhaft rausschicken. Würde mich so als Kunde jedenfalls direkter anprechen.

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Wo issn der Unterschied? Wenn ich nicht zuhause bin oder es nicht in den Briefkasten passt gehts doch eh automatisch in die Filiale oder Packstation.
 

Senior Grower

Chili Canna Gourmet
Steckies zu bestellen scheint aber kein Problem mehr hier zu sein. Haben in Norderstedt wohl nur etwas Pech gehabt^^
Nuja, aber was genau heißt "Pech gehabt"? Irgendwas müssen sich die "Beschlagnahmer" ja dabei gedacht haben. Denn wenn sie sich zu 100% aufgrund der Gesetzeslage hätten sicher sein können, daß ihnen das um die Ohren fliegt, hätten sie wohl nicht in Norderstedt gewütet. Ich bleibe jedenfalls gespannt was daraus wird, rein juristisch gesehen.

Denn wenn es nicht gerechtfertigt war, hoffe ich doch daß der Norderstedter die auf Schadensersatz verklagt bzw. solchen bekommt.

Wo issn der Unterschied? Wenn ich nicht zuhause bin oder es nicht in den Briefkasten passt gehts doch eh automatisch in die Filiale oder Packstation.
Das kenne ich von "braven" Pflanzen auch. Hat damit zu tun, daß der Händler bis zu Deiner Haustüre für den Transport haftet. Geht das in die Packstation zählt es erst, wenn Du die Pflanze abholst. Da es viele Pfosten gibt, die ihre Ware tagelang in der Packstation bei Hitze und Kälte gammeln lassen, geht natürlich so einiges an Pflanzen kaputt. Die dann der Händler noch mal kostenlos versenden kann. Der nimmt die €2 extra halt sozusagen als "Versicherung" für Ausfälle.
 

Eugen

Well-known member
Mentor
Veteran
Pionierarbeit finde ich auch gut. Irgendwelche Investoren die nur Geld machen wollen finde ich persönlich halt ärgerlich aber das ist dann jetzt anscheinend so, wenn weed jetzt nicht nur den mutigen Liebhabern „gehört“ sondern allen.
Trotzdem ein Mini Steck hat früher glaube ich 7 Euro oder weniger gekostet in AT und ein durchwurzelter vielleicht 10 oder so. Und da gab es auch Rabatte.
Wieviel kosten die denn bei den „Pionieren“? Aber jo das muss vermutlich jetzt so teuer sein um die Anwälte und Investoren zu bezahlen…

Samen teurer als 3 Euro fand ich schon immer Wucher und abzocke. Zum Glück gibt es einige faire breeder mit guten Preisen und eine klasse Liebhaber Community die Samen kostenlos tauscht.
 
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